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(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerde gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
07.10.2010, Dessau-Roßlau – 7
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/10
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/10
Dessau-Roßlau, den 7. Oktober
2010
(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerde gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom
5. Oktober 2010 (Az. LVG 05/10) einen Antrag der Stadt Tangermünde auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.
Der Antrag richtete sich gegen das am 14. Juli 2010
verkündete Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform. Das Gesetz regelt
unter anderem, dass Ortschaften, die durch Gebietsänderungsverträge
eingemeindet worden sind, durch Entsendung von Vertretern des Ortschaftsrates
den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde erweitern können. Die Ortschaftsräte
der in die Stadt Tangermünde eingemeindeten Ortschaften haben von ihrem
Entsenderecht bereits Gebrauch gemacht. Die Antragstellerin sieht in der
gesetzlichen Regelung, die ihre Organisationshoheit verletze, einen
verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Sie hat
beantragt, die Vollziehung des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der
Hauptsache auszusetzen.
Das Landesverfassungsgericht hat zur Begründung
seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Folgen, die für die Antragstellerin
mit einer Erweiterung des Gemeinderates verbunden sind, einstweilen weniger
schwerwiegend sind als die Nachteile, die für die eingemeindeten Ortschaften
entstünden, wenn sie bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde
nicht im Gemeinderat repräsentiert wären. Die mündliche Verhandlung über die
Hauptsache soll voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.
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Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
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