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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verhandlungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 21. Dezember 2010
13.12.2010, Dessau-Roßlau – 8
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10
Dessau-Roßlau, den 13. Dezember
2010
(LverfG LSA) Verhandlungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 21. Dezember 2010
Dessau-Roßlau,
den 13. Dezember 2010
Aktenzeichen: LVG 27/10
LVG 22/10
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für
den 21. Dezember 2010 mündliche Verhandlungen in zwei
Verfassungsbeschwerdeverfahren anberaumt. Die Verhandlungen finden im
Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29,
06844 Dessau-Roßlau, statt.
1. Um 09.00 Uhr verhandelt das
Landesverfassungsgericht über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt
Gräfenhainichen gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land
Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg sowie das Zweite
Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform, die der Landtag am 8. Juli 2010
verabschiedet hat. Die Beschwerdeführerin, in die mehrere Ortschaften teils
durch Gebietsänderungsverträge, teils durch gesetzliche Zuordnung eingemeindet
worden sind, wendet sich im Wesentlichen gegen die Anordnung von Neuwahlen zum
Stadtrat. Sie rügt eine Verletzung der in der Verfassung verankerten
Wahlgrundsätze. Die im Juni 2009 gewählten Stadträte hätten darauf vertraut,
ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode im Jahre 2014 ausüben zu können. In der
willkürlichen Verkürzung der Wahlperiode liege ein Verstoß gegen das kommunale
Selbstverwaltungsrecht. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 hat das Landesverfassungsgericht
bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen,
mit dem die Beschwerdeführerin die Aussetzung der Neuwahlen bis zur
Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gefordert hatte. Hilfsweise
verlangt die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der Auslagen, die ihr durch die
zwischenzeitlich am 7. November erfolgte Neuwahl des Stadtrates entstanden
sind.
2. Ab 11.00 Uhr schließt sich die mündliche
Verhandlung über eine von der Stadt Tangermünde erhobene Kommunalverfassungsbeschwerde
an, die sich gleichfalls gegen Regelungen des Zweiten Begleitgesetzes zur
Gemeindegebietsreform richtet. Die Beschwerdeführerin hat sich in der sog.
freiwilligen Phase zum 1. Januar 2010 mit mehreren umliegenden Gemeinden zu
einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Das Gesetz sieht für diesen Fall
vor, dass die durch die Eingemeindung aufgelösten Gemeinden den Stadtrat der
aufnehmenden Gemeinde durch Entsendung von Vertretern aus den jeweiligen
Ortschaftsräten erweitern können. Die Stadt Tangermünde sieht sich hierdurch in
ihrer Organisationshoheit verletzt. Die Mitgliedsgemeinden der Einheitsgemeinde
hätten bei Abschluss der Gebietsänderungsvereinbarungen einvernehmlich von
einer Neuwahl des Stadtrates abgesehen. Diese Entscheidung habe der Gesetzgeber
zu respektieren. Zudem würden durch die Regelung besonders kleine Ortschaften
übervorteilt, weil sie durch die Entsendung eines Vertreters in den Stadtrat im
Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl überrepräsentiert seien. Die
Beschwerdeführerin hatte ebenfalls beantragt, den Vollzug des Gesetzes im Wege
einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache
auszusetzen. Den Antrag hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5.
Oktober 2010 zurückgewiesen.
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