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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
Adresse des Landesverfassungsgerichts
Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
Verkündungs- und
Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts
Am Montag, den 25. Juni 2007
wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums
(Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau
1. um 15.00 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06)
gegen die §§ 7,9,13 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung
verkünden.
2. um 15.30 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck (LVG 2/07) gegen
die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Salzland mündlich
verhandeln.
3. um 16.30 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels (LVG 3/07) gegen
die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Burgenlandkreis mündlich
verhandeln.
4. am Dienstag, den 26. Juni 2007
ebenfalls im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/
Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau
um 15.00 h
über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen
die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden.
22.06.2007, Dessau-Roßlau – 17
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 017/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 017/07
Magdeburg, den 21. Juni 2007
Verkündungs- und
Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts
Am Montag, den 25. Juni 2007
wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums
(Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau
1. um 15.00 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06)
gegen die §§ 7,9,13 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung
verkünden.
2. um 15.30 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck (LVG 2/07) gegen
die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Salzland mündlich
verhandeln.
3. um 16.30 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels (LVG 3/07) gegen
die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Burgenlandkreis mündlich
verhandeln.
4. am Dienstag, den 26. Juni 2007
ebenfalls im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/
Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau
um 15.00 h
über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen
die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden.
Zu 1.:
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit Wirkung zum 30. Juni 2007 wird nach
dem Kreisgebietsneuregelungsgesetz in der durch Gesetz vom 19. Dezember 2006
geänderten Fassung der Landkreis Anhalt-Zerbst aufgelöst und sein Gebiet mit
Wirkung zum 1. Juli 2007 den neuen Landkreisen Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld
und Jerichower Land zugeordnet. Die Städte Dessau und Roßlau werden zur neuen
kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau zusammengeschlossen.
Durch seine Aufteilung in mehrere
Gebietskörperschaften sieht sich der Landkreis Anhalt-Zerbst in seinem Recht
auf Selbstverwaltung verletzt.
zu 2.:
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Durch das zum 01.07.2007 in Kraft
tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Salzland soll
Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Bernburg werden.
Die Stadt Schönebeck sieht sich durch die
Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.
Zu 3.:
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Durch das zum 01.07.2007 in Kraft tretende
Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Burgenlandkreis soll
Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Naumburg werden.
Die Stadt Weißenfels sieht sich durch die
Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.
In den Verfahren LVG 2/07 und LVG 3/07 könnten
Entscheidungen bereits am Dienstag, den 26.06.2007, nachmittags, verkündet
werden.
Zu 4.:
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Nach § 21 Abs. 1 des
Kreisgebietsneuregelungsgesetzes ist für die mit Wirkung zum 1. Juli 2007 neu
zu bildenden Landkreise ein neuer Landrat zu wählen. Nach Abs. 3 scheidet ein Landrat eines aufzulösenden Kreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt aus, wenn er nicht
zum Landrat eines neu zu bildenden Landkreises gewählt wird. Nach bisherigem
Recht blieb der bei der Wahl unterlegene Landrat des alten Kreises bis zum Ende
seiner ursprünglichen Amtszeit allgemeiner Vertreter des Landrates und Beigeordneter im neuen Landkreis. Diese Regelung wird durch das
Kreisgebietsneuregelungsgesetz aufgehoben. Durch die Neuregelungen sieht sich
der Landrat des Landkreises Schönebeck in seinen Rechten als gewählter und ernannter Landrat verletzt.
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Sachsen-Anhalt
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