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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verhandlungs- und Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 30. Juni 2015
09.06.2015, Dessau-Roßlau – 4
- Landesverfassungsgericht
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für den 30. Juni 2015 Verhandlungs- und Verkündungstermine anberaumt. Die Termine finden im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, statt.
1. Ab 09.00 Uhr verhandelt das Gericht über die kommunale Verfassungsbeschwerde von insgesamt 63 Städten und Gemeinden des Landes, die sich gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom 23.01.2013 richtet. Die Beschwerdeführerinnen rügen im Kern eine Verletzung ihres durch die Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch die Übertragung der Leistungspflicht in Bezug auf den Kinderbetreuungsanspruch auf die Landkreise (sog. Hochzonung) sowie durch in diesem Zusammenhang eingeführte bzw. geänderte Finanzierungsregelungen. Unter anderem beanstanden die Gemeinden, dass sie den verbleibenden, nicht durch das Land und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckten Finanzbedarf für Plätze in Kindertageseinrichtungen eigener und freier Trägerschaft zu 50% selbst zu tragen haben, ohne ihn über Kostenbeiträge refinanzieren zu können. Andererseits schreibe das Gesetz die Erhebung von Kostenbeiträgen zwingend vor, was unzulässig in die kommunale Finanzhoheit eingreife. LVG 2/14
2. Um 15.00 Uhr wird die Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Städte Gommern und Möckern gegen das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2013 (GVBl. S. 116) verkündet.
Die angegriffenen Regelungen betreffen Umstufungen von Fließgewässern erster Ordnung in solche zweiter Ordnung, mit denen ein Wechsel der Zuständigkeit vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) auf die Gewässerunterhaltungsverbände verbunden ist, deren finanzierende Pflichtmitglieder die Beschwerdeführerinnen sind. Nach ihrer Ansicht werde durch die Neuregelungen in unzulässiger Weise in die gemeindliche Finanzhoheit eingegriffen, weil ihnen für die neu übertragene Aufgabe kein ausreichender Mehrkostenausgleich gewährt werde. Die Gesetzesänderung stelle deshalb eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts dar.
Die mündliche Verhandlung hat am 12. Mai 2015 stattgefunden. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung war ursprünglich auf 09.30 Uhr anberaumt, ist jedoch wegen der im Verfahren LVG 2/14 bereits um 09.00 Uhr beginnenden mündlichen Verhandlung auf eine spätere Stunde verlegt worden. LVG 3/14
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
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