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Verfassungsbeschwerde der Stadt
Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum Kreissitz erfolglos.
02.07.2007, Dessau-Roßlau – 22
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 022/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 022/07
Magdeburg, den 26. Juni 2007
Verfassungsbeschwerde der Stadt
Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum Kreissitz erfolglos.
Zum 01.07.2007 soll Kreissitz des neuen Landkreises
Salzland die Stadt Bernburg werden. Die Stadt Schönebeck sieht sich durch die
Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.
Mit Urteil vom heutigen Tag hat das
Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen:
Das Abstimmungsverfahren im Landtag ist mit der
Landesverfassung vereinbar. Dem Demokratieprinzip ist genügt, wenn die
Abgeordneten ihren Willen in den Willensbildungsprozess des Parlamentes
einbringen können.
Auch in der Sache bleibt die Verfassungsbeschwerde
erfolglos.
Bei
der Bestimmung des Kreissitzes im Rahmen einer kommunalen Neuordnung hat der Gesetzgeber
einen Gestaltungsspielraum. Durch ein Kriteriensystem hat sich das Parlament dabei
selbst gebunden. Danach erfüllt die Stadt Bernburg die Voraussetzungen für die
Kreissitzvergabe. Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Stadt Schönebeck habe
wegen ihrer gemeinsamen Grenze mit dem Oberzentrum Magdeburg nicht
berücksichtigt werden können, ist nicht zu beanstanden. Die Annahme, dass ein
Oberzentrum auf solche Gemeinden ausstrahlt, so dass diese für den neuen
Landkreis kein eigenständiges Versorgungszentrum sein können, ist nicht
willkürlich und somit mit der Landesverfassung vereinbar.
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