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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

Verfassungsbeschwerde der Stadt
Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum Kreissitz erfolglos.

02.07.2007, Dessau-Roßlau – 22

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 022/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 022/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juni 2007

 

 

 

Verfassungsbeschwerde der Stadt

Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum Kreissitz erfolglos.

 

 

 

Zum 01.07.2007 soll Kreissitz des neuen Landkreises

Salzland die Stadt Bernburg werden. Die Stadt Schönebeck sieht sich durch die

Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.

 

 

 

Mit Urteil vom heutigen Tag hat das

Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen:

 

Das Abstimmungsverfahren im Landtag ist mit der

Landesverfassung vereinbar. Dem Demokratieprinzip ist genügt, wenn die

Abgeordneten ihren Willen in den Willensbildungsprozess des Parlamentes

einbringen können.

 

Auch in der Sache bleibt die Verfassungsbeschwerde

erfolglos.

 

Bei

der Bestimmung des Kreissitzes im Rahmen einer kommunalen Neuordnung hat der Gesetzgeber

einen Gestaltungsspielraum. Durch ein Kriteriensystem hat sich das Parlament dabei

selbst gebunden. Danach erfüllt die Stadt Bernburg die Voraussetzungen für die

Kreissitzvergabe. Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Stadt Schönebeck habe

wegen ihrer gemeinsamen Grenze mit dem Oberzentrum Magdeburg nicht

berücksichtigt werden können, ist nicht zu beanstanden. Die Annahme, dass ein

Oberzentrum auf solche Gemeinden ausstrahlt, so dass diese für den neuen

Landkreis kein eigenständiges Versorgungszentrum sein können, ist nicht

willkürlich und somit mit der Landesverfassung vereinbar.

 

 

 

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