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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA)
Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen
Gemeindegebietsreform erfolglos

20.01.2011, Dessau-Roßlau – 1

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 20. Januar

2011

 

 

 

(LverfG LSA)

Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen

Gemeindegebietsreform erfolglos

 

Das

Landesverfassungsgericht hat durch Urteil vom heutigen Tage eine

Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen das Gesetz über

die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis

Wittenberg sowie das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform

zurückgewiesen.

 

Die

Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die in diesem Zusammenhang

angeordneten Neuwahlen zum Stadtrat. Die im Juni 2009 gewählten

Stadtratsmitglieder hätten darauf vertraut, dass die Wahlperiode nicht willkürlich

verkürzt werde. Außerdem hat die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der

Aufwendungen gefordert, die ihr durch die am 7. November 2010 erfolgte Neuwahl

des Stadtrates entstanden sind.

 

Das

Landesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Gesetzgebers, Neuwahlen in

den Fällen anzuordnen, in denen der eingemeindete Bevölkerungsteil mehr als ein

Drittel der Einwohnerzahl der künftigen Einheitsgemeinde ausmacht, als

verfassungsgemäß angesehen. Ab dieser Größenordnung ist von einer nachhaltigen

Änderung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Strukturen

auszugehen, die aus Gründen des Gemeinwohls eine Repräsentation der Einwohner

der aufgelösten Gemeinden verlangt. Der Gesetzgeber war berechtigt, das

ansonsten bestehende Repräsentationsdefizit durch Neuwahlen zu beseitigen. Da

die Durchführung von Kommunalwahlen eine Aufgabe des eigenen gemeindlichen

Wirkungskreises darstellt, hat die Stadt Gräfenhainichen auch die hierdurch

entstandenen Kosten zu tragen.

 

Pressereferent:

Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

   (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

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06844 Dessau-Roßlau

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