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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 2. Februar 2010, Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

21.01.2010, Dessau-Roßlau – 1

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 21. Januar

2010

 

 

 

(LverfG LSA) Verkündungstermine

des Landesverfassungsgerichts am 2. Februar 2010, Sitzungssaal 18 des

Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

 

Aktenzeichen:

LVG 9/08

                       LVG 10/09

 

1.

Um 10.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung über die

Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Sössen (Burgenlandkreis) gegen § 19a

des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verkünden (Aktenzeichen:

LVG 9/08). Die zuletzt mit Gesetz vom 20. März 2007 geänderte Vorschrift sieht

vor, dass kreisangehörige Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahl

um mehr als 50% übersteigt, 30% des über diesem Grenzwert liegenden Betrages

als Finanzausgleichsumlage abzuführen haben. Die Verpflichtung entfällt nur

dann, wenn sie zu einer unangemessenen Veränderung der Finanzkraft einer Gemeinde

führt. Die Umlage wird dem Ausgleichsstock zugeführt, aus dem Gemeinden zum Ausgleich

außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten

können.

Die Beschwerdeführerin sieht sich hierdurch in ihrer kommunalen

Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Die Regelung führe dazu, dass sie im Wege

der Umlage mehr abzuführen habe, als sie an Steuereinnahmen erziele. Bereits

mit Urteil vom 13. Juni 2006 (LVG 7/05) hat das Landesverfassungsgericht die

ursprüngliche Fassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes für mit der

Verfassung unvereinbar erklärt, weil sie keine Einzelfallregelung zur

Vermeidung von Härtefällen enthalte.

Die mündliche Verhandlung hat am 25. November 2009 stattgefunden.

 

2.

Um 11.00 Uhr wird die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Wohnungsvermietungsunternehmens

aus Zielitz (Bördekreis) gegen § 6c des Kommunalabgabengesetzes des Landes

Sachsen-Anhalt verkündet (Aktenzeichen: LVG 10/09). Die mit Gesetz vom 17.

Dezember 2008 neu gefasste Vorschrift betrifft die Erhebung von Ausbaubeiträgen

von Anliegern. Sie sieht vor, dass übergroße Grundstücke mit nicht mehr als

fünf Wohneinheiten nur begrenzt heranzuziehen sind. Die Beschwerdeführerin ist

Eigentümerin eines vermieteten Wohngrundstücks mit mehr als fünf Wohneinheiten,

für das die gesetzliche Einschränkung nicht gilt. Sie erblickt hierin eine Verletzung

des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes. Auch bei weniger als fünf Wohneinheiten

könne eine kommerzielle Nutzung erfolgen. Eine Differenzierung bei der Heranziehung

zu Ausbaubeiträgen allein nach der Zahl der Wohnungen führe deshalb zu einer

verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.

Die mündliche Verhandlung hat ebenfalls am 25. November 2009 stattgefunden.

 

Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht

Frank Straube (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (03 40) 2 02 14 45

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