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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 2. Februar 2010, Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
21.01.2010, Dessau-Roßlau – 1
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10
Dessau-Roßlau, den 21. Januar
2010
(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 2. Februar 2010, Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
Aktenzeichen:
LVG 9/08
LVG 10/09
1.
Um 10.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung über die
Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Sössen (Burgenlandkreis) gegen § 19a
des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verkünden (Aktenzeichen:
LVG 9/08). Die zuletzt mit Gesetz vom 20. März 2007 geänderte Vorschrift sieht
vor, dass kreisangehörige Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahl
um mehr als 50% übersteigt, 30% des über diesem Grenzwert liegenden Betrages
als Finanzausgleichsumlage abzuführen haben. Die Verpflichtung entfällt nur
dann, wenn sie zu einer unangemessenen Veränderung der Finanzkraft einer Gemeinde
führt. Die Umlage wird dem Ausgleichsstock zugeführt, aus dem Gemeinden zum Ausgleich
außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten
können.
Die Beschwerdeführerin sieht sich hierdurch in ihrer kommunalen
Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Die Regelung führe dazu, dass sie im Wege
der Umlage mehr abzuführen habe, als sie an Steuereinnahmen erziele. Bereits
mit Urteil vom 13. Juni 2006 (LVG 7/05) hat das Landesverfassungsgericht die
ursprüngliche Fassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes für mit der
Verfassung unvereinbar erklärt, weil sie keine Einzelfallregelung zur
Vermeidung von Härtefällen enthalte.
Die mündliche Verhandlung hat am 25. November 2009 stattgefunden.
2.
Um 11.00 Uhr wird die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Wohnungsvermietungsunternehmens
aus Zielitz (Bördekreis) gegen § 6c des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt verkündet (Aktenzeichen: LVG 10/09). Die mit Gesetz vom 17.
Dezember 2008 neu gefasste Vorschrift betrifft die Erhebung von Ausbaubeiträgen
von Anliegern. Sie sieht vor, dass übergroße Grundstücke mit nicht mehr als
fünf Wohneinheiten nur begrenzt heranzuziehen sind. Die Beschwerdeführerin ist
Eigentümerin eines vermieteten Wohngrundstücks mit mehr als fünf Wohneinheiten,
für das die gesetzliche Einschränkung nicht gilt. Sie erblickt hierin eine Verletzung
des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes. Auch bei weniger als fünf Wohneinheiten
könne eine kommerzielle Nutzung erfolgen. Eine Differenzierung bei der Heranziehung
zu Ausbaubeiträgen allein nach der Zahl der Wohnungen führe deshalb zu einer
verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.
Die mündliche Verhandlung hat ebenfalls am 25. November 2009 stattgefunden.
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