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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
sowie Gemeindeneugliederungsgesetze
Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.
26.08.2010, Dessau-Roßlau – 5
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/10
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/10
Dessau-Roßlau, den 25. August
2010
(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
sowie Gemeindeneugliederungsgesetze
Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.
Beim Landesverfassungsgericht sind
Verfassungsbeschwerden mehrerer Gemeinden aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz,
dem Burgenlandkreis sowie dem Salzlandkreis eingegangen, die sich gegen ihre am
8. Juli 2010 durch den Landtag beschlossene Auflösung und Eingemeindung in eine
Einheitsgemeinde wenden. Durch die angegriffenen Regelungen verlieren die
Gemeinden ihre politische Eigenständigkeit und werden zu Ortsteilen der
aufnehmenden Gemeinden. Die Gemeinderäte der aufzulösenden Gemeinden können die
Bildung von Ortschaftsräten beschließen und Vertreter in den Gemeinderat der
aufnehmenden Gemeinde entsenden. Die Beschwerdeführerinnen sehen hierin einen
verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
Da die Neugliederungsgesetze überwiegend bereits am
1. September 2010 in Kraft treten, haben die Gemeinden zusätzlich den Erlass
einstweiliger Anordnungen beantragt, mit denen das Inkrafttreten bis zu einer
Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt werden soll.
Die nunmehr verabschiedeten Gesetze dienen der
Ausführung des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes vom 14. Februar 2008,
dessen Regelungen das Landesverfassungsgericht mit Urteilen vom 21. April 2009
für verfassungsgemäß erklärt hat (Aktenzeichen LVG 12/08 u. a.;
Pressemitteilung 003/09 vom 21. April 2009). Danach konnten Gemeinden in einer
sog. Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2009 durch Vereinbarungen
Einheitsgemeinden bilden. Die übrigen Gemeinden sollten durch Gesetz zugeordnet
werden, wie es nunmehr durch die Gemeindeneugliederungsgesetze erfolgt ist.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht
Frank Straube
(0340/202-1445)
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