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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Februar 2021 (Stand: 29.01.2021)

29.01.2021, Magdeburg – 02/2021

  • Landgericht Magdeburg

sexueller Missbrauch eines Mädchens im Landkreis Harz

22 KLs 839 Js 84475/19 (6/20 – 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

3 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 01. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:         02. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

 

Dem 34-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft 4 Straftaten des sexuellen Missbrauchs vor. Er soll im zweiten Halbjahr 2019 über ein soziales Netzwerk ein 12-jähriges Mädchen kennengelernt und sich als 19-jähriger Mann unter Verwenung eines falschen Namens ausgegeben haben. Bei späteren Treffen soll er dann viermal mit dem Mädchen den Geschlechtsverkehr durchgeführt haben. Zudem soll das geschädigte Kind durch den Angeklagten geschwängert worden sein. Die Schwangerschaft wurde abgebrochen.

 

Diebstahl und räuberischer Diebstahl in Magdeburg und in Niederndodeleben

25 KLs 279 Js 21845/20 (43/20) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Adhäsionskläger

1 psychiatrischer Sachverständiger

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 01. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermin:                        03. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Dem 33-jährigen Angeklagten werden 4 Straftaten vorgeworfen. Er soll am 13. Juni 2016 in einen Großmarkt in Magdeburg 2 Tabletcomputer gestohlen haben und als er vom Marktpersonal darauf angesprochen worden sein soll, soll er mit einem pistolenähnlichen Gegenstand sich die Flucht aus dem Markt ermöglicht haben.

 

Zudem soll er am 15.06.2020 einen Pkw aus einer Garage in Magdeburg entwendet haben. Am 16.06.2020 soll er mit den gestohlenen Schlüsseln aus dem Pkw erneut in das Anwesen des Geschädigten eingedrungen und dort Werkzeug gestohlen haben. Am 19. Juni 2020 soll er zudem in Niederndodeleben in ein Versicherungsbüro eingedrungen sein, dort aber ohne Beute geflüchtet sein.

 

Verfahren um sexuellen Missbrauch in Magdeburg wird neu aufgerollt

23 KLs 143 Js 8033/18 (1/20) – 3. Strafkammer

 

 

1 Angeklagter

1 Nebenkläger

2 Sachverständige

9 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Mittwoch, 03. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:                     04., 05. und 12. Februar 2021,

jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Der mittlerweile 55-jährige Angeklagte wurde wegen des sexuellen Übergriffs in zwei Fällen durch die 2. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 19. Dezember 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte Erfolg. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2020 (6 StR 82/20) wurde die Verurteilung aufgehoben und die Sache zur neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

 

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, an zwei Tagen im Zeitraum zwischen März 2016 und Februar 2018 sexuelle Handlungen an dem im März 2002 geborenen geistig behinderten Nebenkläger vorgenommen zu haben. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass der Schuldspruch wegen sexuellen Übergriffs einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalte. Allerdings komme möglicherweise eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften in Betracht. Dies muss die nun zur Entscheidung berufene 3. Strafkammer prüfen.

 

Sprengung eines Fahrkartenautomaten in Magdeburg und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz

21 KLs 233 Js 4229/18 (14/19) – 1. Strafkammer

 

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

17 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Dienstag, 09. Februar 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23                 

Fortsetzungstermine:                     17. und 22. Februar 2021, 03. sowie vorsorglich

                                                       04. März 2021, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Dem 39-jährigen Angeklagten aus Magdeburg werden verschiedene Straftaten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten vorgeworfen, die er im Zeitraum Januar 2018 bis Februar 2019 begangen haben soll. So soll er u. a. in der Nacht vom 26. auf den 27.01.2018 einen Fahrkartenautomaten in einer Bahnstation in Magdeburg mit einer selbstgebastelten Rohrbombe versucht haben aufzusprengen. Am 29.01.2018 soll er am Sudenburger Tor in Magdeburg einen selbst gefertigten Sprengkörper zur Detonation gebracht haben. Kurz danach soll er an gleicher Stelle wiederum einen Sprengkörper zur Detonation gebracht haben. Am 01.02.2018 soll er den Briefkasten eines Wohnhauses am Sudenburger Tor mit einer selbst gebauten Rohrbombe gesprengt haben. Bei zwei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten im Februar 2018 und Februar 2019 sollen bei ihm in der Wohnung explosionsgefährliche Stoffe und Zündvorrichtungen vorgefunden worden sein.

 

Sprengung eines Geldautomaten in Calbe/Saale

22 KLs 333 Js 8613/15 (16/16) – 2. Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 Sachverständiger

17 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Donnerstag, 18. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:                     26. Februar 2021, 03., 05., 10., 12. und

                                                        15. März 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 6

 

Zwei 45 und 47 Jahre alten Männer wird vorgeworfen, am 22. März 2015 in den frühen Morgenstunden den Geldautomaten einer Filiale der Sparkasse in Calbe/Saale unter Verwendung eines Gasgemischs aufgesprengt zu haben, um Bargeld aus dem Automaten entwenden zu können. Obwohl die Explosion einen Sachschaden von rund 80.000,00 € verursacht haben soll, soll es den Angeklagten nicht gelungen sein, den in der Geldkassette befindlichen Bargeldbetrag in Höhe von rund 70.000 Euro zu entwenden.

 

Überfall auf eine Lottofiliale in Magdeburg

22 KLs 335 Js 24083/20 (15/20) – 2. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

7 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Donnerstag, 25. Februar 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:                     16., 18. und 29. März 2021,

jeweils 09.30 Uhr, Saal 6

 

Einem 30-jährigen wohnsitzlosen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, am 22. April 2020 eine Lottofiliale in einem Einkaufszentrum in Magdeburg gemeinsam mit einem noch unbekannten Täter überfallen zu haben, wobei beide Personen mit einem Messer bewaffnet und Geld gefordert haben sollen. Die Beute soll rund 1.300,00 € betragen haben.

 

Der Angeklagte befindet sich seit 27.08.2020 in Untersuchungshaft.

 

 

Sicherungsverfahren Totschlag in Wefensleben

21 Ks 162 Js 45781/20 (9/20) – 1. Strafkammer

 

 

1 Beschuldigter

2 Sachverständige

15 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Donnerstag, 25. Februar 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:                     26. Februar 2021, 10., 11. und 17. März 2021,

                                                           jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Dem 38-jährigen Beschuldigten wird Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Er soll gemeinsam mit seiner Frau in den Wochen und Monaten vor dem 02. September 2020 seinem Ende Juli 2019 geborenen Sohn unzureichend ernährt haben. Zudem soll er festgestellt haben, dass es dem Kleinkind gesundheitlich sehr schlecht gegangen sein soll. Dennoch wurde keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Das Kind soll dann vermutlich am 02.09.2020 verstorben sein. Bei rechtzeitigem Eingreifen, insbesondere Herbeiholung von ärztlicher Hilfe hätte das Kind behandelt und gerettet werden können. In dem Haushalt soll der Angeklagte mit drei weiteren Kindern im Alter von 3, 6 und 7 Jahren und der Kindesmutter gelebt haben. Die Kindesmutter ist zunächst mit den drei Kindern geflüchtet, hat sich aber am 19.01.2021 gestellt und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg steht unmittelbar bevor.

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Angeklagte ist bereits vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht.

 

Löffler

Pressesprecher

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Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz