Menu
menu

Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Terminvorschau für März

25.02.2021, Halle (Saale) – 004/2021

  • Landgericht Halle

Betäubungsmittelhandel u.a. in Kelbra, Berga u.a. Orten

Tag, Uhrzeit
01.03.21, 08:30 ; 05.03.21, 08:30 ; 12.03.21, 08:30 ; 15.03.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 1/21

Dem im August 1993 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und grob verkehrswidrige und rücksichtslose Geschwindigkeitsjagd sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll bis Oktober 2019 an einen gesondert verfolgten Mann an zwei einzelnen Tagen jeweils 350 g Cannabis, 17,5 g Methamphetamin und 20 g Amphetamin geliefert haben. Eine weitere Lieferung soll am 18.11.2019 über 300 g Cannabis, 15 g Methamphetamin und 40 g Amphetamin erfolgt sein. Ferner soll sich der Angeklagte am 04.04.2020 mit einem Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle entzogen und mit hoher Geschwindigkeit durch die Ortslage Berga und Umgebung gefahren sein, wobei ihm eine ältere Dame, die ihm mit dem Rollator entgegenkam, in eine Hecke ausweichen musste, um nicht erfasst zu werden. Im Fahrzeug sollen sich 2,76 g Cannabis, 0,06 g MDMA und 0,45 g sowie 0,61 g Methamphetamin befunden haben, welches der Angeklagte habe gewinnbringend weiterverkaufen wollen.

Außerdem soll der Angeklagte am 10.09.2020 in seinem Fahrzeug ca. 380 g Methamphetamin, 1.900 g Cannabis, eine Tüte mit ca. 9,5 psilocinhaltigen Pilzen und 2 Glasflachen mit 42 ml Cannabisextrakt mit sich geführt haben. Am Unterboden des Fahrzeuges soll ein metallisches Behältnis mittels eines starken Magneten befestigt gewesen sein. In dem Behältnis sollen sich weitere ca. 100 g Methamphetamin und hinter der Stoßstange weitere ca. 9,69 g Methamphetamin befunden haben. In der Wohnung und bei der Durchsuchung der Person des Angeklagten wurden weitere Betäubungsmittel gefunden. Darüber hinaus soll der Angeklagte in seiner Wohnung, in seiner Beintasche und in einem Portemonnaie im Handschuhfach des Pkw Bargeld in Höhe von insgesamt 15.650 EUR aufbewahrt haben, wobei es sich um den Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften gehandelt haben soll. Um das Bargeld vor dem unrechtmäßigen Zugriff Dritter zu schützen soll der Angeklagte in seiner Wohnung zwei Messe, ein Luftgewehr mit 2 Packungen der dazugehörigen Munition sowie ein Blasrohr mit Pfeilen aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat keine Angaben zu einem etwaigen Betäubungsmittelkonsum gemacht. Er hat zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Später hat er im Beisein seines Verteidigers die Taten teilweise, insbesondere den Verkauf von Betäubungsmitteln, bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung in Raßnitz

Tag, Uhrzeit
02.03.21, 09:00 ; 04.03.21, 09:00 ; 09.03.21, 09:00 ; 11.03.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 3/20

Den vier zwischen 1998 und 2002 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und dem Angeklagten J. S. darüber hinaus Körperverletzung vorgeworfen.

Die vier jeweils in anderer Sache in Jugendhaft befindlichen Angeklagten sollen an einem Vormittag im April 2019 in der Jugendanstalt Raßnitz einen Mithäftling in dessen Haftraum gemeinschaftlich körperlich misshandelt und gemeinschaftlich sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben. Der Angeklagte J. S. soll den Angeklagten darüber hinaus in den Nachmittagsstunden mit einem Besenstiel geschlagen haben.

Zwei Angeklagte haben von ihrem Schweigerecht Gebrach gemacht, die beiden anderen Angeklagte haben den Tatvorwurf bestritten. Im Falle einer Verurteilung kommt für die zwei Angeklagten, die zur Tatzeit Heranwachsende waren, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren. Für die beiden Angeklagten die zur Tatzeit Jugendliche waren, kommen Erziehungsmaßregeln und wenn diese nicht ausreichen, Zuchtmittel und Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren in Betracht.

Vergewaltigung, Körperverletzung u.a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
02.03.21, 08:00 ; 04.03.21, 09:00 ; 11.03.21, 09:00 ; 18.03.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 17/20

Dem im Juli 1971 geborenen Angeklagten wird besonders schwere Vergewaltigung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchte sexuelle Nötigung, schwerer räuberische Erpressung und gewerbsmäßige Hehlerei in vier Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Dezember 2019 in Naumburg einen Mann unter dem Vorwand, von ihm ein Fahrrad reparieren zu lassen und ihm Fahrradteile zeigen zu wollen, in den Keller seines Wohnhauses gelockt haben, und sich dort an dem Mann vergangen haben. Dabei soll er den Mann mehrfach mit der flachen Hand geschlagen und zweimal mit einem spitzen Gegenstand aus Metall in den rechten Handrücken gestochen haben. Des Weiteren soll er im Juni 2020 mit einem anderen Mann unter dem Vorwand, ihm dort etwas zu Essen zu geben, in den Keller seines Wohnhauses gegangen und sich dort an dem Mann vergangen haben, wobei auf dem Tisch ein Messer gelegen habe. Einem weiteren Mann soll der Angeklagte im Juni 2020 ebenfalls im Keller seines Wohnhaues ein Messer an den Hals gehalten und ihn sinngemäß aufgefordert haben, "ihm seinen Körper zur Verfügung zu stellen". Gegen die Zusicherung, dass er freiwillig zurückkomme, habe der Angeklagte diesen Mann schließlich gehen lassen.

Außerdem soll der Angeklagte im März 2020 von einem Mann, von dem er seit Anfang des Jahres 2020 einmal wöchentlich einen Teil dessen Arbeitslosengeldes erpresst haben soll, erneut Geld gefordert und diesem dabei mit einem Taschenmesser bedroht und mit der Faust geschlagen haben.

Darüber hinaus soll er von verschiedenen Personen vier hochwertige Fahrräder im Wert von bis zu 2.300,00 Euro (Neupreis) erworben haben, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die Fahrräder gestohlen waren.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe teils bestritten, im Übrigen hat er geschwiegen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
02.03.21, 09:00 ; 09.03.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 1/21

Dem im Oktober 1992 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei einen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen ist und Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen zu sein. Zudem werden dem Angeklagten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2020 in Halle einer Verkehrskontrolle unterzogen worden sein. Dabei seien in seiner Jackeninnentasche insgesamt ca. 8 g Methamphetamin aufgefunden worden, das der Angeklagte aufbewahrt haben soll, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels habe er Zugriff auf ein in seiner Hosentasche aufbewahrtes Tierabwehrspray gehabt. Darüber hinaus habe er 0,29 g Cannabis zum Zwecke des Eigentums bei sich gehabt. Das Fahrzeug habe der Angeklagte geführt, obwohl er gewusst habe, dass er die erforderliche Erlaubnis nicht habe. Bei der vorläufigen Festnahme habe er die Polizeibeamten beleidigt.

Der Angeklagte soll bei seiner Verhaftung gegenüber den Polizeibeamten den Handel mit Betäubungsmitteln und den Besitz eines Tierabwehrsprays zugegeben haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Gefährliche Körperverletzung in Braunsbedra und Halle (Sicherungsverfahren)

Tag, Uhrzeit
05.03.21, 09:30 ; 08.03.21, 09:30 ; 15.03.21, 09:30 ; 19.03.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 12/20

Dem im November 1973 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen, wobei er in einem Fall die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen haben soll.

Der Angeklagte soll im September 2017 in Braunsbedra einem ihm unbekannten Mann ohne Veranlassung mindestens fünf Mal mit den Fäusten gegen den Kopf und die Schulter geschlagen haben. Darüber hinaus soll er im Oktober 2018 einer ihm bekannten Frau, zu deren Wohnung er sich gewaltsam Zutritt verschafft habe, mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und die Frau mit beiden Händen gewürgt haben.

Der Beschuldigte soll an einer schizophrenen Störung leiden. Infolge dieser Erkrankung soll seine Fähigkeit, das Unrecht seiner Taten einzusehen, aufgehoben sein. Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
09.03.21, 09:30 ; 22.03.21, 09:30 ; 26.03.21, 09:30 ; 29.03.21, 09:30

Raum 187

3 KLs 5/20

Dem im Oktober 1960 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung sowie Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll in der gemeinsamen Wohnung in Halle seine Verlobte zunächst am 16.12.2019 mit der Faust ins Gesicht geschlagen und am nächsten Morgen dann vergewaltigt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Das Verfahren sollte im Januar 2021 beginnen, musste aber ausgesetzt werden, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Nunmehr befindet sich der Angeklagte seit dem 19.01.2021 in Untersuchungshaft.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
16.03.21, 09:00 ; 17.03.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 13/20

Dem im Mai 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Januar 2019 an einer im bekannten Frau in deren Wohnung in Halle vergangen haben.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Im Falle einer Verurteilung kommt im Hinblick darauf, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.

Betäubungsmittelhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz in Halle

Tag, Uhrzeit
17.03.21, 09:00 ; 19.03.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 15/20

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und dabei Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zu Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Außerdem wird dem Angeklagten ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2020 in Halle zum Zwecke des späteren gewinnbringenden Verkaufs u.a. ca. 280 g Cannabisblüten sowie ca. 14 g Amphetamin in der von ihm genutzten Wohnung seiner Lebensgefährtin deponiert haben. In unmittelbarer Nähe der deponierten Drogen soll er griffbereit eine Axt sowie eine Gasdruckpistole mit Munition und ein Butterflymesser gelagert haben. Diese Gegenstände sollen auch zur Absicherung der Drogen gedient haben.

Der Angeklagte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Gefährliche Körperverletzung und Bedrohung in Naumburg

Tag, Uhrzeit
23.03.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 20/20

Dem im April 1992 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, begangen im Zustand krankheitsbedingt verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Dezember 2019 in der von ihm bewohnten Wohneinrichtung in Naumburg auf eine Frau mit einem Küchenmesser vier bis fünf Mal eingestochen und geäußert haben, "Ich bringe dich um!". Die Frau soll zwei Stichmarken am Oberarm mit Umgebungshämatom, Schmerzen in der Schulter und im linken Brustbereich erlitten haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Strafe kann mit Blick auf die Schuldfähigkeit gemildert werden.

Diebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a. in Halle u.a. Orten

Tag, Uhrzeit
24.03.21, 09:00 ; 30.03.21, 09:00 ; 06.04.21, 09:00 ; 15.04.21, 09:00 ; 20.04.21, 09:00 ; 26.04.21, 09:00 ; 27.04.21, 09:00 ; 04.05.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 1/21

Dem im April 1996 geborenen Angeklagten D. S. und dem im Oktober 1973 geborenen Angeklagten M. B. werden u.a. Diebstähle - z.T. im besonders schweren Fall, Urkundenfälschungen, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Dem Angeklagten D. S. werden zudem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz, falsche Verdächtigung, Freiheitsberaubung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.

Der Angeklagte M. B. soll sich etwa in der Nacht vom 07. auf den 08.08.2020 gewaltsam Zugang zu dem Gelände eines Autohandels in Teutschenthal verschafft und dort ein Fahrzeug entwendet haben, dessen Schlüssel er zuvor dadurch erlangt haben soll, dass er den Bürocontainer mittels Hebelwerkzeugs aufhebelte. Am 05.09.2020 sollen sich die Angeklagten durch Aufschneiden der Maschendrahtzäune zu einem Autohaus-Gelände in Holleben Zugang verschafft und einen Pkw entwendet haben. An dem Pkw sollen sie Kennzeichen montiert haben, die sie zuvor von einem anderen Pkw entwendet haben sollen. Am 08.09.2020 sollen die Angeklagten mit einem weiteren, gesondert verfolgten Mann die Blech-Außenwand eines Gebäudes einer Autovermietung in Halle aufgeflext haben. Danach sollen sie ein Abschleppseil an einem Schlüsseltresor befestigt und diesen mittels eines Fahrzeugs aus der Wand gezogen haben. Aus dem Tresor sollen sie 6 Pkw-Schlüssel entwendet und anschließend damit 4 Pkw entwendet haben. Am 18.10.2020 sollen sich die Angeklagten durch Zerschneiden des Maschendrahtzaunes Zutritt zum Gelände eines Autohauses in Wiedemar verschafft haben. Dort sollen sie die Seitenscheibe eines Transporters zerschlagen haben, um an die Schlüsselbox, in der sich die Schlüssel für die auf der Zugmaschine stehenden Fahrzeuge befanden, zu gelangen. Anschließend sollen sie vom Auflieger zwei Fahrzeuge entwendet haben. An die noch nicht zugelassenen Fahrzeuge sollen sie jeweils Kennzeichentafeln angebracht haben, die nicht für diese Fahrzeuge ausgegeben waren. Am 24.10.2020 sollen die Angeklagten in Goldbeck mit einem am 18.10.2020 entwendeten Fahrzeug einen Tankautomaten mit einem Spanngurt, dessen Ende am Fahrzeug befestigt wurde, aus der Verankerung gerissen und diesen entwendet haben. In der Nacht vom 29. auf den 30.10.2020 sollen die Angeklagten in Wermsdorf das Rolltor eines Werkstattgebäudes gewaltsam geöffnet, aus einem Schlüsselkasten die Schlüssel zu zwei auf dem Hof stehenden Fahrzeugen entwendet und anschließend die zwei Fahrzeuge entwendet haben. Zuvor sollen sie an einem Fahrzeug Dubletten-Kennzeichen angebracht haben, die sich im Original an dem der Zulassung entsprechenden Fahrzeug befanden.

Der Angeklagte D. S. hat sich teilweise geständig eingelassen. Der Angeklagte M. B. hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Versuchter Totschlag in Merseburg

Tag, Uhrzeit
25.03.21, 09:00 ; 12.04.21, 09:00 ; 22.04.21, 09:00 ; 28.04.21, 09:00 ; 04.05.21, 09:00

Raum

1 Ks 12/20

Dem im September 1987 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2020, im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Mann im Treppenhaus des von diesem bewohnten Wohngebäude in Merseburg, in deren Verlauf sich der Angeklagte und der Mann wechselseitig hin- und her gestoßen haben sollen, dem Mann unvermittelt mit einem Messer in den rechten Oberbauch gestochen haben. Bei der Stichführung soll der Angeklagte eine Tötung des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen haben. Nachdem er sich durch die heftige Gegenwehr des Mannes, der zu Verteidigungszwecken auch einen im Treppenhaus befindlichen Stock ergriffen haben soll, an der Fortsetzung des Angriffs mit dem Messer gehindert gesehen haben soll, soll der Angeklagte vom Tatort geflüchtet sein.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Räuberische Erpressung in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
25.03.21, 09:00 ; 29.03.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 14/20

Dem im September 1996 geborenen Angeklagten wird gemeinschaftliche begangene schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Er soll im März 2018 mit einem wegen dieser Tat bereits vom Amtsgericht Sangerhausen rechtskräftig verurteilten Mittäter entsprechend eines auf seine Initiative gefassten Tatplanes in einer Spielothek in Sangerhausen mit einer Pistole von einer Angestellten insgesamt 2.250 EUR erbeutet haben.

Der Mittäter hat im Verfahren vor dem Amtsgericht Sangerhausen den hier Angeklagten belastet.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht eingelassen.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Der ursprünglich für den 08.02.2021 vorgesehene Prozessbeginn musste wegen des Wintereinbruchs verschoben werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.


Bitte beachten sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.

 

 

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz