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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(AG HAL) Auswahl aus insgesamt 87 Hauptverhandlungen in Strafsachen
in der Woche vom 09.02.2004 bis 13.02.2004

02.04.2004, Halle (Saale) – 4

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 004/04

 

Halle, den 5. Februar 2004

 

(AG HAL) Auswahl aus insgesamt 87 Hauptverhandlungen in Strafsachen

in der Woche vom 09.02.2004 bis 13.02.2004

 

 

 

Montag, 09.02.2004, 09.00 Uhr,

Saal 1.020

Richter Kolbig

Vorwurf: Betrug

Tatzeit: 04.01.2001

gesetzliches Strafmaß:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 

 

Der 34-jährige Hallenser soll am 04.01.2001 einen Hallenser Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Rahmen eines Zivilrechtsstreits beauftragt haben in Kenntnis, dass er den fälligen Kostenvorschuss in Höhe von 2264,90 DM und die weiteren Kosten nicht werde bezahlen können. Tatsächlich habe er später drei nicht gedeckte Schecks übergeben, die durch die Bank nicht eingelöst worden seien. Insgesamt sei dem Rechtsanwalt ein Schaden von 6762,03 DM entstanden.

Das Verfahren war nach einer Verhandlung am 09.04.2003 vorläufig eingestellt worden gegen Zahlung einer Geldauflage über 750,00 Euro. Diese wurde durch den Angeklagten nicht bezahlt, so dass das Verfahren nunmehr fortzusetzen war.

 

 

 

Montag, 09.02.2004, 09.45 Uhr,

Saal 1.019

Richter Maynicke

Vorwurf: Betrug

Tatzeit: Dezember 2002

gesetzliches Strafmaß:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 

 

Der 32-jährige aus dem Saalkreis soll im Internetauktionshaus "ebay" insgesamt 11 Laptop vom Typ Athlon XP 2000 zum Kauf angeboten haben. Mindestens 8 Geräte seien verkauft worden zum Preis von bis zu 995,00 Euro. Nach Eingang der Kaufpreise habe er ¿ wie von vornherein beabsichtigt ¿ kein Gerät ausgeliefert.

 

 

Montag, 09.02.2004, 13.00 Uhr,

Saal X.0.2

Richter Pilz

Vorwurf: Betrug

Tatzeit: Mai 2000 bis Juli 2001

Gesetzliches Strafmaß:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 

 

Der mittlerweile 60-jährige Hallenser soll als Reisevermittler einer Kundin Reisen angeboten haben, ohne diese durchführen zu wollen. Das gegen Vorkasse eingenommene Reisegeld ( insgesamt fast 2000,- DM) habe er entsprechend der Planung für sich behalten.

In zwei Fällen habe er mit Reisegruppen Fahrten nach österreich ( Laimbach und St. Gilgen ) durchgeführt, jedoch, wie von vornherein beabsichtigt, den Hotelinhabern die Rechnungen über insgesamt ca 54000,- Schilling nicht bezahlt.

Wegen eines gleichartigen Delikts ist der Angeklagte im Jahre 2002 rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

 

 

 

Dienstag, 10.02.2004, 08.00 Uhr,

Saal 1.031

Richter Haag

Vorwurf: Fahrlässige Tötung

Tatzeit: 08.02.2002

Gesetzliches Strafmaß:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 

 

Der 40-jährige Angeklagte soll auf der B 100 mit seiner unbeladenen Sattelzugmaschine einen auf den rechten Fahrstreifen auffahrenden Traktor erfaßt und ihn zur Seite geschleudert haben. Der Traktor sei auf die Seite gestürzt und der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleudert worden. In Folge der dabei erlittenen Verletzungen sei der Fahrer noch an der Unfallstelle verstorben. Der Angeklagte sei bei erlaubten 60 km/h mit einer Geschwindigkeit von ca. 92 km/h gefahren. Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit habe die Kollision vielleicht nicht vermieden werden können, jedenfalls habe es nicht zu einem Umstürzen des Fahrzeugs und damit nicht zu Tod des Fahrers kommen können.

 

 

 

 

Service:

Betrug ist gemäß § 263 StGB das Vortäuschen falscher Tatsachen in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Es muß zudem ein Schaden bei dem Betrogenen eingetreten sein.

Wichtig ist dabei die Situation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Antrags: Nur wer in diesem Zeitpunkt falsche Tatsachen behauptet, kann sich strafbar machen. Beispiel: Jemand kauft oder bestellt eine Ware auf Rechnung und verfügt über die entsprechende Summe und ist zur Zahlung auch bereit, hat aber im Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung das Geld plötzlich nicht mehr zur Verfügung. In diesem Fall liegt kein Betrug vor. Ist jedoch bereits im Zeitpunkt des Kaufs oder der Bestellung klar, dass er den Betrag nicht wird bezahlen können, macht sich der Käufer strafbar ( - auch wenn er bezahlen will! ), es sei denn, er klärt seinen Vertragspartner über die Situation auf. Denn dann hat er nicht getäuscht. Wichtig: Auch wer erst mit einem späteren Geldeingang rechnet, kann sich strafbar machen, wenn er dies seinem Vertragspartner gegenüber verschweigt und das Geld nicht kommt! Um strafrechtliches Handeln zu vermeiden, sollte der Vertragspartner immer aufgeklärt werden, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Betrug kommt in vielen Lebenslagen vor. So gibt es immer wieder Strafverfahren wegen Betruges gegenüber dem Arbeitsamt oder dem Sozialamt: Es werden Leistungen beantragt, obwohl gleichzeitig gearbeitet wird. Auch der Versicherungsbetrug gehört hierher. Eine Vielzahl der geführten Strafverfahren betrifft die Leichtigkeit des Warenverkehrs, zB. telefonische Bestellungen gegenüber Versandhäusern unter falscher Namensangabe oder in letzter Zeit zunehmend Auktionsangebote im Internet ohne Lieferungswillen.

Betrug wird nach dem Gesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren bestraft. Auch der Versuch ist strafbar. Das konkrete Strafmaß richtet sich nach der in der Hauptverhandlung festgestellten Schwere der Schuld.

 

Werner Budtke

Pressesprecher

 

 

 

 

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