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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Rückblick auf die Strafverfolgung in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 30 Jahren

04.03.2021, Naumburg (Saale) – 03/2021

  • Generalstaatsanwaltschaft

Die vier Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die
beiden Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt haben seit 1992 insgesamt rund 8,4
Millionen Ermittlungsverfahren bearbeitet und abgeschlossen (genau: 8.394.011 Js- und
UJs- Verfahren). Das sind knapp 290.000 Verfahren im Durchschnitt je Jahr.

Die durchschnittliche Erledigungsdauer für ein einzelnes Verfahren hat sich dabei von
ursprünglich 3,5 Monaten (1993) auf 2,1 Monate (2020) deutlich verkürzt (minus 40 %).

Gleichzeitig ist die sog. Aufklärungsquote (= das Verhältnis der Js-Sachen zu den UJs-
Sachen) bei der Justiz um fast 50 % gestiegen. Sie betrug zu Beginn der statistischen
Erhebung (1992) 38,8 % und ist inzwischen (2020) auf knapp 57 % angestiegen, so dass
heute wesentlich mehr Fälle aufgeklärt werden.

Landesweit stark gesunken ist die Kriminalitätsbelastung pro Kopf:
Wurden 1995 noch 14.745 Ermittlungsverfahren (Js- und UJs -Verfahren) pro 100.000
Einwohner gezählt, waren es 2020 nur noch 10.928 Verfahren. Dies stellt einen Rückgang
um mehr als ¼  dar (genau: minus 25,9 %).

Im Bereich der Jugendkriminalität spiegelt sich der Rückgang der Verfahrenszahlen
besonders wider:
Betrug der Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden an der Gesamtzahl aller
Beschuldigten im Jahre 2000 noch 34,3 %, lag er 2020 nur noch bei 15,2 %.
Die Jugendkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren somit mehr als halbiert
(2000: 215.959 Beschuldigte insgesamt, davon 74.024 Jugendliche und Heranwachsende;
 2020: 163.564 Beschuldigte insgesamt, davon 24.921 Jugendliche und Heranwachsende).
Der Rückgang der Jugendkriminalität ist auch und gerade bei den Zahlen zur
Untersuchungshaft evident: Mussten im Jahr 2000 noch 124 Jugendliche in
Untersuchungshaft genommen werden, waren es 2020 lediglich noch 8 Inhaftierungen
Jugendlicher
(im Fünf-Jahres-Schnitt  1.1.2000 bis 31.12.2004: 114 Inhaftierungen je Jahr,
im Fünf-Jahres-Schnitt  1.1.2016 bis 31.12.2020:   17 Inhaftierungen je Jahr).

In den letzten 30 Jahren haben Staatsanwaltschaften und Gerichte einen bedeutenden
Beitrag zur Aufarbeitung des zu DDR-Zeiten begangenen staatlichen Unrechts geleistet:
Im Zeitraum von 1990 bis 2020 haben die Staatsanwaltschaften den Gerichten insgesamt
41.188 Anträge auf Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Verfolgung von Personen vor
1989 vorgelegt, von denen bisher 40.948 (= 99,4 %) gerichtlich entschieden worden sind.
In allen Fällen, in denen eine politische Verfolgung nachweislich vorlag, sind die Opfer durch
die Landgerichte in Halle und Magdeburg sowie das Oberlandesgericht in Naumburg
rehabilitiert worden. Eine Rehabilitierung kommt inzwischen auch für Unterbringungen in
Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen und für rechtswidrige Einweisungen in Polikliniken in
Betracht.

Impressum:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressestelle
Curt-Becker-Platz 6
06618 Naumburg (Saale)
Tel: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.gensta.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz