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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(AG Hal) Auswahl aus insgesamt 62 Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 03.05.2004 bis 07.05.2004

30.04.2004, Halle (Saale) – 15

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 015/04

 

Halle, den 30. April 2004

 

(AG Hal) Auswahl aus insgesamt 62 Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 03.05.2004 bis 07.05.2004

 

 

Dienstag, 04.05.2004, 08.15 Uhr, Saal 1.031, mit Fortsetzung am 11.05.04, 08.15 Uhr

Richter Haag

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 20.03.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

 

Der 24-jährige aus Haldensleben soll als Insasse der Justizvollzugsanstalt Halle III nach einer verbalen Auseinandersetzung in einer Werkhalle mit einem Hammer auf die Schulter und den Kopf eines Mitgefangenen geschlagen haben, wodurch der Geschädigte eine Platzwunde am Kopf erlitten habe. Der Angeklagte sitzt auch jetzt noch ein ( wegen Diebstahls ).

 

 

 

 

Dienstag, 04.05.2004, 09.00 Uhr, Saal 2.019 mit Fortsetzung am 13.05.2004, 9.00 Uhr

Richter Pilz

Schöffengericht

Vorwurf: Raub, mehrfach Diebstahl

Tatzeit: 05.10.200-23.02.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe ein Jahr bis zu fünfzehn Jahren;

 

 

Der 24-jährige Angeklagte aus dem Saalkreis soll in Brachwitz in einem Wohnhaus 135,- Euro entwendet haben, während ein Mittäter den Wohnungsinhaber geschlagen und getreten habe. Unter Androhung des Todes sei der Geschädigte aufgefordert worden, täglich weiteres Geld an den Angeklagten zu zahlen.

Er soll am 09.01.2003 als Fahrer an einer Körperverletzung beteiligt gewesen sein, die sein Beifahrer an zwei Jugendlichen begangen habe, die mit Schneebällen auf ein Dach am toom-Baumarkt in Halle geworfen hatten.

Am 23.02.2003 soll er einen Mopedfahrer in Richtung des Straßengrabens gedrängt haben, während sein Beifahrer den Schlüssel aus dem Zündschloß des fahrenden Mopeds gezogen habe.

Am 05.10.2002, 14.12.2002, 06.01.2003 und 11.01.2003 sei er mit Mttätern in die Gebäude des Betonwerks Plötz eingedrungen und habe dort diverses Baumaterial und Werkzeuge entwendet. Darüberhinaus hätten sie einen Feuerlöscher in einem Toilettenraum geleert und andere Sachbeschädigungen vorgenommen.

Am 03.02.2003 habe er im Vorraum der Röntgenabteilung der Poliklinik an der Reilstr. Reizgas versprüht, so dass ein Patient und eine Krankenschwester Atemnot und Husten-reizungen erltten hätten. Am 20.01.2003 habe er mit Mittätern einen Pkw in Nauendorf entwendet und nach Ausbau der hochwertigen Musikanlage ( ca. 2700 Euro ) das Fahrzeug im Steinbruch Löbejün angezündet, um eventuelle Spuren zu beseitigen.

In einer weiteren Anklage wird ihm zur Last gelegt, dass sein Mittäter als Sozius auf einem Kleinkraftrad einen Stein gegen den Seitenholm eines Polizeifahrzeugs geworfen habe. Das Polizeifahrzeug sei zur Geschwindigkeitsmessung in der Köthener Straße in Sennewitz abgestellt gewesen. Der Angeklagte sei zuvor mit seinem Pkw wegen überhöhter Geschwindigkeit angemessen und fotografiert worden.

Der Angeklagte befindet sich seit 12.12.2003 in Untersuchungshaft aufgrund eines Haftbefehls vom 24.03.2003. Er sei nach Erlaß des Haftbefehls, von dem er Kenntnis erlangt habe, nach Spanien geflüchtet.

 

 

Dienstag, 04.05.2004, 09.00 Uhr, Saal 2.020

Richterin Leske

Jugendschöffengericht

Vorwurf: schwerer Raub

Tatzeit: 23.07.2003, 16.11.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe ein Jahr bis zu fünfzehn Jahren;

Bei Anwendung von Jugendrecht, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren.

 

 

Die beiden 19-jährigen Hallenser sollen am 23.07.2003 am Ufer des Kanals in Halle-Neustadt mehrere Rucksäcke von dort Badeneden durchsucht haben. Zwei der Schwimmer rannten zu den Angeklagten und rissen ihnen die Rucksäcke wieder weg. Daraufhin soll der jüngere der Angeklagten einen der Geschädigten mit der Faust geschlagen haben, so dass dieser eine Böschung hinuntergefallen sei. Die Angeklagten hätten die Rucksäcke wieder an sich gerissen und hätten daraus zwei Funktelefone, einen Gürtel und 15,- Euro Bargeld entwendet.

Am 16.11.2003 sei der jüngere der Angeklagten ¿ alleine ¿ auf der Rabeninsel an eine 80-jährige Spaziergängerin herangetreten und habe ihr ein Buschmesser mit einer 30 cm langen Klinge an den Hals gehalten und habe sie aufgefordert, ihre Handtasche herauszugeben. Die 70- jährige Begleiterin der Geschädigten habe so laut um Hilfe geschrieen, dass der Angeklagte von der Geschädigten abgelassen habe. Nun habe sich der Angeklagte mit dem Buschmesser an der Hand auf die Begleiterin gestürzt und nach deren Handtasche gegriffen. Die Dame habe die Handtasche festgehalten und der Angeklagte habe sie ca. 2 Meter hinter sich hergezogen, bis die Geschädigte ins Straucheln geraten sei und die Tasche habe loslassen müssen. Mit der Tasche und 40,00 Euro Bargeld, diversen Papieren, einer Armbanduhr, Handschuhen und einem Schirm sei der Angeklagte geflüchtet.

Der Angeklagte befindet sich wegen dieser Sache seit dem Tatag in Untersuchungshaft.

 

 

 

Mittwoch, 05.05.2004, 08.30 Uhr, Saal 2.019

Richter Budtke

Jugendschöffengericht

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung, Raub

Tatzeit: 27.11.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren;

Bei Anwendung von Jugendrecht, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren.

 

 

Die beiden 19 und 20- jährigen Heranwachsenden sollen in Halle-Neistadt am Platz "Drei Lilien" einen indischen Staatsangehörigen angegriffen und gemeinsam geschlagen und getreten haben. Dem am Boden liegenden hätten sie noch die Armbanduhr entwendet. Der Geschädigte sei mit erheblichen Kopfverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden.

Der 19-jährige habe sich anschließend heftig gegen die Durchführung der angeordneten Blutentnahme für eine Alkoholkontrolle gewehrt und zwei Polizeibeamte an den Armen verletzt.

Schließlich soll er am 30.08.2003 einen Anderen mit einem Messer bedroht haben.

Der Angeklagte sitzt seit dem Tattag in Untersuchungshaft.

 

 

Mittwoch, 05.05.2004, 10.30 Uhr, Saal 1.020

Richter Kolbig

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 30.05.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

 

Die 48-jährige Hallenserin soll unter Alkoholeinfluß ( 3,57 Promille ) ihren Lebensgefährten mit einer Hundekette geschlagen haben, wodurch dieser blutende Verletzungen an der Schulter, dem Kopf und im Rücken erltten habe.

 

 

Donnerstag, 06.05.2004, 9.00Uhr, Saal X.0.1

Richterin Franke

Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht

Vorwurf: Schwerer sexueller Mißbrauch eine Kindes

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe ein Jahr bis zu 15 Jahren

 

Der 41-jährige Pakistaner soll mit einem 13-jährigen Jungen deutsch geübt haben. Später habe er nach einigen Vorbereitungen mit dem Kind den Analverkehr durchgeführt.

Der Angeklagte befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Werner Budtke

Pressesprecher

 

 

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