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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 23.08.2004 bis 27.08.2004

20.08.2004, Halle (Saale) – 19

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 019/04

 

Halle, den 19. August 2004

 

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 23.08.2004 bis 27.08.2004

 

 

Montag, 23.08.2004,13.00 Uhr, Saal 1.020,

Richter Kolbig

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 30.05.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Die 48-jährige Hallenserin soll unter Alkoholeinfluss

( 3,57 Promille ) ihren Lebensgefährten mit einer Hundekette geschlagen haben, wodurch dieser blutende Verletzungen an der Schulter, dem Kopf und am Rücken erlitten habe.

Da die Angeklagte und der Angeklagte zum ersten Termin am 05.05.2004 nicht erschienen waren, hat das Gericht die polizeiliche Vorführung angeordnet.

 

 

Dienstag, 24.08.2004, 8.30 Uhr, Saal 1.019,

Richter von Bennigsen-Mackiewicz

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung, Diebstahl

Tatzeit: Juni 2003 bis April 2004

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Der 27- jährige Hallenser soll am 15.06.2003 einer Frau einen gezielten Faustschlag in das Gesicht versetzt haben, wodurch diese eine Platzwunde an der Unterlippe erlitten habe. Motiv könnte Hundegebell gewesen sein.

Am 18.06.2003 soll er auf dem Parkplatz des Einkaufszentrum am Südstadtring mit einer Lenkradkralle auf den Fahrer eines anderen Fahrzeugs eingeschlagen haben. Auch habe er diesem einen solchen Kopfstoß versetzt, dass ein Stück eines Schneidezahns abgebrochen sei.

Schließlich habe der Angeklagte am 19.04.2004 in einem Elektrofachmarkt im Neustadt-Centrum ein Handy im Wert von 129,-Euro entwendet.

 

 

Dienstag, 24.08.2004, 10.45 Uhr, Saal 1.031,

Richter Haag

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung,

Tatzeit: 01.02.2004 gegen 03.50 Uhr

Gesetzliches Strafmaß:

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren;

 

Die 23- und 27- jährigen Hallenser sollen in der Leipziger Straße zwei Passanten als "Assis" angesprochen und jeweils mit den Fäusten in das Gesicht geschlagen haben, wodurch einer der Geschädigten eine Platzwunde an der Nase und eine Schädelprellung, der andere eine Jochbeinprellung, erlitten hätte.

Nur wenige Minuten später habe der 23-jährige Angeklagte in der Wilhelm-Külz-Straße laufenden und mit einem Handy telefonierenden Passanten unvermittelt mit der Faust in das Gesicht geschlagen.

 

 

Dienstag, 24.08.2004, 15.00 Uhr, Saal 1.019,

Richter von Bennigsen-Mackiewicz

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung,

Tatzeit: 02. April 2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Der 22-jährige Hallenser soll nach einem Streit um Zigaretten einen anderen jungen Mann in Höhe des Fußgängertunnels an der Leipziger Straße zu Fall gebracht haben. Der Angeklagte habe dem Geschädigten einen Kniestoß in die Magengrube versetzt und ihn mit einer 15 ¿ 20 Zentimeter langen Gliederkette geschlagen. Der Geschädigte habe Schürfwunden und multiple Kontusionen erlitten.

 

 

Mittwoch, 25.08.2004, 8.00 Uhr, Saal 2.033,

Richter Bennigsen-Mackiewicz

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 31.07.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Der 22- jährige Hallenser ( 1,82 Promille ) soll im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung seinem Kontrahenten eine leere Bierflasche gegen den Kopf geschlagen haben, so dass dieser eine ca. drei Zentimeter lange Platzwunde an der linken Augenbraue erlitten habe.

 

 

 

Mittwoch, 25.08.2004, 9.00 Uhr, Saal 2.020,

Richterin Leske

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 02.12.2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Der 23-jährige Hallenser soll seine damals noch jugendliche Lebensgefährtin mit der Faust in das Genick geschlagen haben. Er habe eine brennende Zigarette zwei Mal auf ihren Handrücken gedrückt. Schließlich habe er ihr mit dem Fuß in den Bauch getreten.

 

 

 

Mittwoch, 25.08.2004, 9.30 Uhr, Saal 1.031,

Richterin Westerhoff

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: April bis August 2003

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Am 07.04.2004 soll der mittlerweile 22-jährige Hallenser einem Lehrling grundlos erst gegen die Brust und dann in das Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte sei kurzzeitig bewußtlos gewesen und habe einen Unterkieferbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma I. Grades und eine Schürfwunde erlitten.

Am 31.07.2003 habe er grundlos einen jungen Mann ergriffen, ihn auf die Motorhaube eines Fahrzeugs gedrückt und ihm mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen, wodurch dieser eine Schädelprellung und eine Kieferprellung .

Am 17.08.2003 gegen 00.45 habe der Angeklagte gemeinsam mit anderen Tätern am Nachtschalter der Tankstelle am Rennbahnkreuz einen Kunden mehrfach geschlagen. Die Täter hätten den Kunden hinter die Tankstelle gezogen und dort weiter auf ihn eingeschlagen. Der Geschädigte habe Platzwunden im Gesicht erlitten.

 

 

 

Mittwoch, 25.08.2004, 10.00 Uhr, Saal 2.020,

Richterin Leske

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 31.08.2003 um 01.40 Uhr

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Der zur Tatzeit 20 Jahre alte, damals also heranwachsende Angeklagte soll gemeinsam mit dem 24- jährigen Erwachsenen einen Mann provoziert und ihn gestoßen und gegen die Brust geschlagen haben. Zwei weiteren Personen, welche dem Geschädigten helfen wollten, hätten sie ebenfalls geschubst und geschlagen. Der ursprünglich Angegriffenen sei schließlich zu Boden geschlagen worden.

 

 

Mittwoch, 25.08.2004, 11.30 Uhr, Saal 1.031,

Richterin Westerhoff

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 01.02.2004 um 14.45 Uhr

Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen drei Monate bis 5 Jahre

 

Der 31- jährige Hallenser soll am Tunnelbahnhof in Halle-Neustadt mit einer weiteren unbekannt gebliebenen Person einen Passanten zu Boden geschlagen und anschließend mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben. Der Geschädigte habe ein Schädel-Hirn-Trauma- 1. Grades und Platzwunden im Gesicht davon getragen.

 

 

 

Werner Budtke

Pressesprecher

 

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