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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Kläranlage in Kayna darf gebaut werden

16.04.2021, Halle (Saale) – 3/2021

  • Verwaltungsgericht Halle

Zweites Eilverfahren von Bürgern gegen den Bau einer Kläranlage in Kayna erfolglos.

Das Verwaltungsgericht Halle hat zwei Eilanträge von Nachbarn gegen die Baugenehmigung für die Errichtung einer innerörtlichen Kläranlage eines Abwasserzweckverbandes (AZV) in Kayna (Burgenlandkreis) abgelehnt. Der AZV darf damit den Bau der Anlage fortsetzen. Zwar sind Kläranlagen in der dortigen Ortslage, einem (faktischen) Mischgebiet, in der Regel nicht zulässig. So hatte das Verwaltungsgericht für diese Kläranlage in seinem Beschluss vom 30. Januar 2020 (2 B 233/19 HAL; nachgehend ebenso OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2020 – 2 M 17/20 -) zunächst zugunsten der Nachbarn entschieden und den Bau vorläufig gestoppt.

Die Genehmigungsbehörde hat jedoch im Anschluss daran zu Recht eine „Ausnahmegenehmigung“/Befreiung erteilt, die im Ergebnis zur Zulässigkeit der Kläranlage in dem Mischgebiet führt. Für die Entscheidung kam es nunmehr wesentlich darauf an, dass die so geplante Kläranlage aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht störend in den nachbarlichen Interessenausgleich eingreift. Die in der Ortslage direkt neben einem Fluss auf dem ehemaligen Bauhof der Gemeinde geplante Kläranlage soll allein dem Ort als Abwasserbeseitigungsanlage dienen und ist dementsprechend auch auf (nur) 1.100 EW (Einwohnerwerte) dimensioniert. Sie soll weitestgehend abgedeckt werden und sich unter der Erde befinden, so dass sie hinsichtlich ihrer Geruchsimmissionen weniger lästig ist als große Anlagen mit offenen Becken. Die Abfuhr des Klärschlamms soll ungefähr viermal jährlich erfolgen. Die danach zu erwartenden Störungen seien von den Nachbarn hinzunehmen.

 

 

Der Beschluss ist noch anfechtbar. Gegen ihn kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

 

VG Halle, Beschlüsse vom 14. April 2021 (2 B 100/21 HAL und 2 B 94/21 HAL)

 

Impressum:
Verwaltungsgericht Halle
Pressestelle
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06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-2320
Fax: 0345 220-2332
Mail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

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Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz