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Pressemitteilungen der Justiz
(OLG NMB) Hauptverhandlung gegen Jugendrichter vor dem Landgericht Magdeburg
22.10.2004, Naumburg (Saale) – 12
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 012/04
Naumburg, den 14. September 2004
(OLG NMB) Hauptverhandlung gegen Jugendrichter vor dem Landgericht Magdeburg
Hauptverhandlung gegen Jugendrichter aus Quedlinburg wird nun doch vor dem
Landgericht Magdeburg stattfinden
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Jugendrichter aus Quedlinburg wegen des Besitzes von kinderpornografischer Bilddateien Anklage vor dem Landgericht Magdeburg erhoben.
Das Landgericht Magdeburg war der Auffassung, für die Hauptverhandlung nicht zuständig zu sein und hat das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Quedlinburg eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt, über die der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts am 8. September 2004 entschieden hat.
Demnach wird das Verfahren nun doch vor der Strafkammer ¿ Jugendschutzkammer ¿ des Landgerichts durchgeführt werden.
Auch wenn die Höhe der zu erwartenden Strafe grundsätzlich die Durchführung eines Strafverfahrens vor einem Landgericht nicht rechtfertigen würde, ist das Landgericht nach dem Gerichtsverfasssungsgesetz dann zuständig, wenn die hervorgehobene Stellung des Angeklagten in der öffentlichkeit und das Interesse der Medien und der öffentlichkeit die besondere Bedeutung einer Strafsache begründen.
Vorliegend hat der Senat in seinem Beschluss ausgeführt, die besondere Bedeutung der Sache sei anzunehmen. Zwar werde nicht jede einem Richter zur Last gelegten Straftat eine besondere Bedeutung zukommen; dem Angeklagten werde jedoch vorgeworfen, gegen eine Norm verstoßen zu haben, zu deren Schutz er als seinerzeitiger Jugendrichter gerade berufen gewesen sei. Bei dieser Sachlage unterliege es keinem Zweifel, dass dem Fall eine besondere Bedeutung zukomme.
Ursula Mertens, Pressesprecherin
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