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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Januar 2025

02.01.2025, Halle (Saale) – 001/2025

  • Landgericht Halle

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung in Halle

Tag, Uhrzeit
13.01.25, 13:00 ; 22.01.25, 13:00 ; 04.02.25, 09:00 ; 24.02.25, 09:00 ; 27.02.25, 09:00 ; 04.03.25, 09:00 ; 17.03.25, 13:00 ; 21.03.25, 09:00 ; 25.03.25, 09:00 ; 01.04.25, 09:00 ; 22.04.25, 09:09 ; 13.05.25, 09:00 ; 20.05.25, 09:00 ; 28.05.25, 09:00

Raum 169

2 KLs 4/23

Dem im August 1973 geborenen Angeklagten H. B. werden das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung jeweils in 33 Fällen im Zeitraum von März 2017 bis Januar 2020 zur Last gelegt.

Er soll im zuvor genannten Zeitraum ein in Halle ansässiges Einzelunternehmen, dessen Gegenstand die Erbringung von Bauleistungen gewesen sei, in eigener Verantwortung überwiegend selbst geführt haben. Formeller Inhaber des Unternehmens soll sein Bruder F. B. gewesen sein.

Zur Erfüllung von Bauaufträgen sollen der Angeklagte H. B. und sein Bruder F. B. Arbeitnehmer eingesetzt haben, die sie zu einem großen Teil nicht zur Sozialversicherung angemeldet, sondern mittels Barzahlungen "schwarz" entlohnt hätten. Hierdurch hätten der Angeklagte H. B. sowie sein Bruder F. B. der zuständigen Einzugsstelle Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 450.000,00 Euro vorenthalten. Gleichermaßen hätten es der Angeklagte H. B. sowie sein Bruder F. B. bewusst pflichtwidrig unterlassen, auf die Bruttolöhne die Lohnsteuer für die von ihnen "schwarz" beschäftigten Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Hierdurch hätten sie Lohnsteuer in Höhe von ca. 156.000,00 Euro verkürzt.

Das Verfahren wurde zunächst gemeinsam gegen den Angeklagten H. B. und dessen Bruder F. B. geführt (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 27.09.2023 zum Az. 2 KLs 1/23). Da der Angeklagte H. B. nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt und ausgesetzt. Außerdem wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, der inzwischen vollstreckt werden konnte. Aus diesem Grund kann nunmehr das Verfahren auch gegen ihn geführt werden. Sein Bruder F. B. wurde zwischenzeitlich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 33 Fällen durch die 2. große Strafkammer des Landgerichts Halle als Wirtschaftsstrafkammer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist seit dem 29.02.2024 rechtskräftig.

Der Angeklagte H. B. hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht.

Für die Vergehen der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Gefährliche Körperverletzung u. a. in Merseburg und anderenorts (Sicherungsverfahren)

Tag, Uhrzeit
27.01.25, 09:00 ; 30.01.25, 09:00 ; 10.02.25, 09:00 ; 14.02.25, 09:00

Raum 187

3 KLs 16/24

Der im Dezember 1999 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren werden ihm sieben Straftaten (Beleidigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl geringwertiger Sachen, versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung) zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Taten krankheitsbedingt zumindest im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben.

Im September 2022 soll der Beschuldigte in einer Gemeinschaftsunterkunft in Merseburg einem Sicherheitsdienstmitarbeiter nach einer verbalen Auseinandersetzung ins Gesicht gespuckt und ihn beleidigt haben. Anschließend soll er einem weiteren Sicherheitsdienstmitarbeiter mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und mit dem beschuhten Fuß gegen den Brustkorb getreten haben, wodurch dieser Schmerzen im Gesicht und in der Brust erlitten habe. Hierbei soll er den Sicherheitsdienstmitarbeiter zudem beleidigt haben.

Im Februar 2023 soll er in einer Drogerie im Hauptbahnhof Halle diverse Waren im Gesamtwert von 16,17 Euro unter seine Jacke und in seinen Rucksack gesteckt und mit der unbezahlten Ware das Geschäft verlassen haben, um sie für sich zu behalten.

Im Anschluss an diesen Vorfall hätten Mitarbeiter der DB Sicherheit dem Beschuldigten ein Hausverbot erteilt und ihn des Bahnhofsgeländes verwiesen. Als er der Aufforderung nicht nachgekommen und von den Mitarbeitern der DB Sicherheit aus dem Bahnhofsgelände hinausgedrängt worden sei, habe der Beschuldigte mit den Fäusten in Richtung des Oberkörpers eines Mitarbeiters geschlagen, um diesen zu verletzen. Anschließend habe der Beschuldigte dem Mitarbeiter ins Auge gespuckt und eine weitere Mitarbeiterin beleidigt. Als zwei Polizeibeamte die Mitarbeiter der DB Sicherheit bei der Umsetzung des Hausverbots hätten unterstützen wollen, habe sich der Beschuldigte gewehrt und versucht, sich loszureißen.

Im Mai 2023 soll der Beschuldigte in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen mit einem Schlüssel in der Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser eine Nasenbeinfraktur und ein Brillenhämatom erlitten habe.

Im November 2023 soll der Beschuldigte in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen beim Duschen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Durch den Schlag habe der Mitgefangene einen Zahn verloren und aus dem Mund geblutet. Als der Mitgefangene die Dusche habe verlassen wollen, habe der Beschuldigte ihn verfolgt und mit der Faust weitere drei Mal an dessen Kopf, Arm und Rücken geschlagen.

Zwischenzeitlich ist der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.

Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Statt einer Strafe droht ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Unter anderem wegen der vorgenannten Tatvorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Halle zunächst diverse Anklagen gegen den Beschuldigten erhoben. Nachdem die 3. große Strafkammer des Landgerichts Halle das Hauptverfahren eröffnet und die Hauptverhandlung bereits begonnen hatte (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 29.08.2024 zum Az. 3 KLs 4/24), musste die Hauptverhandlung jedoch ausgesetzt und das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten eingestellt werden. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Halle die Durchführung eines sog. Sicherungsverfahrens.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3326
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz