Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen der Justiz
Auswahl aus den Terminen am Landgericht für Februar 2025
03.02.2025, Magdeburg – 04/2025
- Landgericht Magdeburg
- Strafverfahren
Drogenhandel in Halberstadt und Wernigerode
21 KLs 588 Js 82514/23 (1624) – 1. Strafkammer
1 Angeklagter
3 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 04. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23.
Fortsetzungstermine: 19. und 24.02.2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Ein 48-jähriger in Wernigerode geborener Mann wird beschuldigt, von 2020 bis zum 16. April 2024 in Halberstadt und Wernigerode mit Drogen gehandelt zu haben. So soll der Angeklagte im September 2023 in einer von ihm genutzten Wohnung in Halberstadt Amphetamine, Metamphetamine und MDMA-haltige Tabletten aufbewahrt haben und zur Verteidigung der Drogen Schlagwaffen bereitgehalten haben. Am 11. März 2024 soll der Angeklagte in der gleichen Wohnung wiederum Amphetamine, Metamphetamine, MDMA-haltige Substanzen sowie kokainhaltige Substanzen und Cpsilocin-haltige Substanzen zum Verkauf bereitgehalten haben. Hier soll der Angeklagte zum Schutz seines Betäubungsmittelhandels über ein Selbstschussgerät verfügt haben. Auf einem Wohngrundstück in Wernigerode soll er zudem am 16. April 2024 ebenfalls Metamphetamine, Amphetamine und Cannabispflanzenteile zum Weiterverkauf bevorratet haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Derzeit befindet er sich in anderer Sache in Strafhaft.
Berufungsverhandlung gegen Jäger
28 NBs 855 Js 85345/20 (71/24) – 8. Strafkammer
Prozesstag: Dienstag, 04. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 12
1 Angeklagter
4 Zeugen
Ein mittlerweile 26-jähriger Jäger wurde am 17.10.2022 durch das Amtsgericht Halberstadt (Strafrichterin) wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubten Führen einer Waffe sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann am 17.09.2020 mit einem Pkw ohne gültige Fahrerlaubnis in ein Jagdrevier bei Drei Annen Hohne gefahren ist. Bei der Vorbereitung zu der Jagd soll sich ein Schuss aus der Waffe des Angeklagten gelöst haben und den Oberschenkel eines Jagdgenossen durchschlagen haben.
Dem Angeklagten, der zu diesem Zeitpunkt über eine Waffenbesitzkarte und einen gültigen Jagdschein verfügte, wurde auf Sicht des Amtsgerichts zur Last gelegt, dass er das Gewehr zu früh vor dem Jagdrevier mit Munition geladen hatte.
Zudem soll nach der Überzeugung des Amtsgerichts der Angeklagte am 17.03.2022 ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen gefahren sein.
Gegen diese Verurteilung durch das Amtsgericht Halberstadt hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wird.
Am 09.08.2024 verurteilte wiederum das Amtsgericht Halberstadt den Angeklagten u. a. wegen schwerer Jagdwilderei zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Auch gegen dieses Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung ein. Dieses Verfahren wird vor einer anderen Berufungskammer unter dem Aktenzeichen 25 NBs 38/24 geführt. Ein Termin steht hier noch nicht fest.
sexueller Missbrauch von Jugendlichen
22 KLS 143 Js 55332/22 (11/23) – 2. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständige
7 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 05. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal 6
Fortsetzungstermine: 11., 13. und 18. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal 6
Dem 61-jährigen Angeklagten werden 4 Straftaten vorgeworfen, die er im Dezember 2022 in der Hohen Börde begangen haben soll. In den Fällen 1 bis 3 soll er einem 15-jährigen Jugendlichen Geld dafür angeboten haben, dass dieser ihm Nacktvideos und Nacktfotos von sich mittels WhatsApp sendet. Zudem soll er an zwei Tagen mit dem Jugendlichen sexuell verkehrt haben. Im vierten Anklagepunkt soll der Angeklagte einem anderen 15-jährigen Jugendlichen im Rahmen eines WhatsApp-Chats Sexvideos des ersten Jugendlichen geschickt haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte weitgehend die Taten bestritten. Insbesondere habe er kein Geld gezahlt und sei davon ausgegangen, dass der eine Jugendliche bereits 18 Jahre alt gewesen sei.
Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist damit zu rechnen, dass es weitgehend oder teilweise zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann.
Sexualstraftaten zum Nachteil von Schutzbefohlenen in Quedlinburg im Zeitraum Sommer 2019 bis Mai 2020
22 KLs 839 Js 76233/20 (16/21) – 2. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
7 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 07. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal 6
Fortsetzungstermine: 17. Februar 2025, 09.00 Uhr, 27. Februar 2025, 12.00 Uhr, 05. März 2025, 12.00 Uhr und
11. März 2025, 09.00 Uhr, jeweils Saal 6
Einem 37-jährigen Erzieher aus dem Harz wird vorgeworfen, von Sommer 2019 bis Mai 2020 als Bezugsbetreuer zu einer damals 14 und 15 Jahre alten weiblichen Jugendlichen, die zudem geistige Defizite aufgewiesen haben sollen, sexuelle Kontakte unterhalten zu haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist damit zu rechnen, dass es weitgehend oder teilweise zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann.
Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz in Magdeburg
21 KLs 346 Js 38501/24 (22/24) – 1. Strafkammer
1 Angeklagter
6 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 17. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 21. und 28. Februar 2025 sowie 07. und 17. März 2025,
jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Einem 26 Jahre alten Mann werden 3 Straftaten vorgeworfen, die er am 23. August 2024 in Magdeburg begangen haben soll. An diesem Tag soll er im verwirrten Zustand im Bereich der Morgenstraße mit einem blutverschmierten T-Shirt herumgelaufen sein und dabei eine ungeladene halbautomatische Kurzwaffe unter seinem T-Shirt versteckt haben. Bei dem Zugriff der Polizei soll er sich gewehrt haben und Widerstand geleistet haben. Bei der anschließend erfolgten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Magdeburg sollen Patronen passend zu der Schusswaffe gefunden worden sein sowie knapp 500 g Kokain.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Drogenhandel in Magdeburg
25 KLs 275 Js 41779/24 (29/24) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
7 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 18. Februar 2025, 09.30 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermin: 20. Februar 2025, 09.30 Uhr, Saal 5
Einem 44-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 16.09.2024 in Magdeburg mit Betäubungsmitteln bewaffnet Handel getrieben zu haben.
Bei einer Durchsuchung des Zimmers des Angeklagten am 16.09.2024 sollen rund 15 g Kokain, 20 g Amphetamin, 10 g Heroin und knapp 3 g Crystal sowie 4 Tabletten durch den Angeklagten der Polizei übergeben worden sein. Zudem soll er zur Verteidigung des Drogenvorrates zwei Küchenmesser zugriffsbereit deponiert haben.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Raub im Zusammenhang mit Drogenkriminalität in Halberstadt
21 KLs 814 Js 86229/22 (19/23) – 1. Strafkammer
2 Angeklagte
1 psychiatrischer Sachverständiger
5 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 25. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 04. März 2025 und 11. März 2025, jeweils 09.00 Uhr,
Saal A 23
Ein 25-jähriger Mann soll am 09.05.2022 einem 35-jährigen Mann und dessen Begleiterin kostenlos Drogen gegeben haben. Als Gegenleistung hierfür soll der 35-jährige Mann dem 25-jährigen Mann bei einem Raubüberfall geholfen haben. Die beiden Angeklagten sollen dann unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe in eine Wohnung eingedrungen sein. Der Hauptangeklagte soll dem Wohnungsinhaber geschlagen haben und elektronische Geräte sollen entwendet worden sein.
2. Zivilverfahren
Schadensersatz nach dem Mord an einem Hotelier am 16. Oktober 2020
2 O 164/24 – 2. Zivilkammer -
Prozesstermin: 19. Februar 2025, 10.00 Uhr, Saal A14
Zwei mittlerweile 25 und 26 Jahre alten Männer wurden am 20.12.2022 durch eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg rechtskräftig wegen Mordes an einem Hotelier aus Magdeburg zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die Tat fand am 16. Oktober 2020 statt. Zu diesem Zeitpunkt war der ermordete Hotelier 58 Jahre alt. Die Angehörigen des Getöteten fordern nun als Erben von den Verurteilten (= Beklagte im Zivilprozess) Schadensersatz und Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt rund 43.000 €.
Gegen einen der nunmehrigen Beklagten ist bereits am 17.07.2024 ein mittlerweile rechtskräftiges Teil-Versäumnisurteil ergangen. Dies bedeutet, der Beklagte hat sich im Zivilprozess gegen die Forderung nicht gewehrt. Der andere mittlerweile 25-jährige Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen und lässt über seinen Anwalt insbesondere vortragen, dass es ein erhebliches Mitverschulden des Getöteten gebe. Zudem meint der Beklagte, dass die Ansprüche auf zivilrechtlichen Schadensersatz verjährt seien.
Mit einem Urteil im Termin ist nicht zu rechnen. Wie im Zivilverfahren üblich ist zu erwarten, dass die Argumente, die zuvor bereits schriftlich ausgetauscht wurden, mündlich zusammengefasst werden und das Gericht mitteilt, wie das Verfahren weitergeführt wird.
Löffler
Pressesprecher
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