Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
Beschlagnahme nach Durchsuchung im Landtag - Teil 2
29.04.2026, Magdeburg – 5/ 2026
- Amtsgericht Magdeburg
Gericht hat die Beschlagnahme von großen Teilen sichergestellter Unterlagen und Dateien nach Durchsuchung der Fraktionsräume der SPD - Landtagsfraktion angeordnet.
Das Amtsgericht Magdeburg – Ermittlungsrichter - hat nach einem Beschluss vom 09.04.21026, der die CDU-Landtagsfraktion betraf, durch Beschluss vom 21.04.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg auch die Beschlagnahme von großen Teilen, der bei einer Durchsuchung der Fraktionsräume der SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt am 01.07.2025 sichergestellten Unterlagen und Dateien angeordnet.
Hinsichtlich weiterer Dateien, die offenkundig in keinem Zusammenhang zu dem zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren stehen und damit keine Beweisbedeutung haben, wurde die Herausgabe, bzw. Löschung angeordnet.
Das Gericht geht davon aus, dass die zu beschlagnahmenden Gegenstände potenzielle Beweisbedeutung haben und die Beschlagnahme zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig sei. Die Tatsache, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vom Mai 2025 auf die Beschwerde der SPD – Landtagsfraktion durch das Landgericht Magdeburg als rechtswidrig aufgehoben worden ist, führe im Rahmen einer Abwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung nicht zu einem Beschlagnahmeverbot.
Vor einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses durch die Staatsanwaltschaft ist noch die Zustimmung des Landtagspräsidenten einzuholen.
Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen die Fraktionsvorsitzende und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt wegen des Verdachts der Untreue. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020
weiter monatliche Funktionszulagen an Personen innerhalb der Fraktion gezahlt haben, obwohl diese nicht unter den zulässigen Personenkreis nach dem Abgeordnetengesetz des Landes Sachsen-Anhalt fielen.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg durchsuchte am 01.07.2025 die Fraktionsräume der SPD im Landtag aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Magdeburg.
Das Landgericht Magdeburg hob die Durchsuchungsanordnung aufgrund einer Beschwerde der SPD-Landtagsfraktion als rechtwidrig auf.
Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr über die Beschlagnahme der sichergestellten Unterlagen und Dateien zu entscheiden.
Gegen die Entscheidung besteht das Rechtsmittel der Beschwerde.
Impressum:
Amtsgericht Magdeburg
Pressestelle
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
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