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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Terminvorschau für Mai 2026

28.04.2026, Halle (Saale) – 007/2026

  • Landgericht Halle

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
05.05.26, 09:00 ; 08.05.26, 09:00 ; 11.05.26, 13:00 ; 12.05.26, 09:00 ; 18.05.26, 08:30 ; 09.06.26, 08:00 ; 16.06.26, 14:00 ; 25.06.26, 09:00

Raum 90

6 KLs 2/26

Dem im Juli 1988 geborenen Angeklagten werden drei Fälle des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge, davon in einem Fall in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Die im Juli 1990 geborene Angeklagte soll zu einer der Betäubungsmitteltaten Hilfe geleistet haben.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2024 drei Kilogramm Marihuana und im August 2024 fünf Kilogramm Marihuana angekauft zu haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Zudem soll der Angeklagte diverse Betäubungsmittel (Cannabis, Methamphetamin, Kokain, Ecstasy und Amphetamin) an Rauschgiftkonsumenten verkauft haben, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen. Die Betäubungsmittel soll er - mit Wissen der Angeklagten - in einer Vielzahl von Einzelverpackungen bis zum Weiterverkauf in der von beiden Angeklagten gemeinsam genutzten Wohnung und in einer Garage in Halle (Saale) gelagert haben.

Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung sollen neben einer Feinwaage und unbenutztem Verpackungsmaterial u.a. knapp zwei Kilogramm Coffein als Streckmittel, zwei Kilogramm Amphetamin, knapp 90 Gramm Levomethamphetamin, 60 Gramm Kokain, ca. 1.030 Ecstasytabletten, drei Kilogramm Haschisch und drei Kilogramm Marihuana sichergestellt worden sein.

Darüber hinaus soll der Angeklagte in seiner Garage einen Revolver und zahlreiche Revolver-, Flinten- und Pistolenpatronen verwahrt haben, ohne im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zu dem bzw. den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Die Strafe für die Gehilfin richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter, ist aber zu mildern.

Betrug in Eckartsberga und andernorts

Tag, Uhrzeit
05.05.26, 09:00 ; 19.05.26, 13:00 ; 22.05.26, 09:00 ; 03.06.26, 09:00 ; 16.06.26, 09:00 ; 25.06.26, 09:00 ; 26.06.26, 09:00 ; 06.07.26, 09:00

Raum 169

16 KLs 4/24

Der im August 1964 geborenen Angeklagten werden fünf Taten des gewerbsmäßigen Betruges, der im Januar 1991 geborenen Angeklagten vier Taten, dem im Februar 1988 geborenen Angeklagten und der im Dezember 1986 geborenen Angeklagten zehn Taten und dem im Mai 1956 geborenen Angeklagten sowie der im Mai 1960 geborenen Angeklagten drei Taten des gewerbsmäßigen Betruges zur Last gelegt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen November 2019 und Juni 2021 Hundewelpen an gutgläubige Käufer in Deutschland verkauft und dabei über deren Rasse und Herkunft getäuscht zu haben, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von großem Umfang und einiger Dauer zu schaffen. Der Verkauf soll regelmäßig über die Internet-Plattformen "eBay-Kleinanzeigen" und "Meine Tierwelt" erfolgt sein. Die Angeklagten sollen bewusst wahrheitswidrig behauptet haben, bei den Welpen handele es sich um in Deutschland geborene Hunde einer bestimmten Rasse, die als Familienhunde aufgezogen werden könnten. Stattdessen sollen die Tiere aus einer tschechischen Zwangszucht verschiedener Mischlingshunde, die teilweise aus Osteuropa zugekauft worden seien, gestammt haben und entgegen der vorgelegten Dokumente (Impfpässe, Gesundheitszeugnisse, EU-Heimtierpässe) in vielen Fällen in einem schlechten Allgemeinzustand gewesen sein.

Dabei soll den Käufern ein Schaden in Höhe von insgesamt 42.340 Euro entstanden sein.

Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Landsberg und andernorts

Tag, Uhrzeit
06.05.26, 13:00 ; 07.05.26, 13:00 ; 22.05.26, 09:00 ; 15.06.26, 13:00 ; 17.06.26, 13:00 ; 19.06.26, 09:00

Raum 53 (nur am 06.05.2026) und 90

6 KLs 4/26

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Er soll im Januar 2025 Kontakt zu einem in Syrien ansässigen Betäubungsmittelhändler aufgenommen haben, um die Ausfuhr von "Captagon"-Tabletten aus Syrien zu organisieren, da seine Verwandten in den dortigen Drogenhandel unter dem früheren Machthaber Baschar al-Assad eingebunden gewesen sein sollen und die Betäubungsmittel nach dessen Sturz außer Landes gebracht werden sollten. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das "Captagon" in Europa - vornehmlich in Deutschland und der Niederlande - gewinnbringend zu veräußern, um sich dadurch eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu schaffen. Dazu soll sich die Kontaktperson des Angeklagten mehrere Paletten syrischer Lebensmittel verschafft haben, darunter fünf Paletten mit Oliven in Gläsern. In diesen Gläsern sollen insgesamt etwa 333 Kilogramm "Captagon"-Tabletten versteckt gewesen sein. Der Import nach Deutschland soll im Mai 2025 über den Lebensmittelhandel eines Zeugen abgewickelt worden sein. Diesem soll der Angeklagte vorgetäuscht haben, es handele sich um hochwertige syrische Lebensmittel, die sie gemeinsam in Deutschland verkaufen könnten. Tatsächlich soll der Angeklagte beabsichtigt haben, die Paletten mit den Olivengläsern in eine eigens dafür angemietete Lagerhalle zu verbringen bzw. verbringen zu lassen und die darin enthaltenen Betäubungsmittel gewinnbringend zu verkaufen.

Im Juli 2025 soll der Container mit der Lieferung bei dem Zeugen in Landsberg eingetroffen sein, wobei dessen Bruder bemerkt habe, dass sich in den Olivengläsern Betäubungsmittel befunden hätten und die Polizei informiert habe. Daraufhin seien die "Captagon"-Tabletten sichergestellt worden.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Gewerbsmäßiger Betrug in Halle (Saale) und anderenorts

Tag, Uhrzeit
07.05.26, 10:00 ; 28.05.26, 11:00 ; 01.06.26, 10:00 ; 17.06.26, 10:00 ; 29.06.26, 10:00 ; 07.07.26, 10:00

Raum 169

2 KLs 4/25

Der im September 1971 geborenen Angeklagten und dem im März 1969 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 46 Fällen vorgeworfen. Die Angeklagte soll Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin einer GmbH in Halle (Saale) sein, die dort Trägerin einer Tagespflegeeinrichtung ist. Der Angeklagte ist ihr Ehemann und soll faktisch gemeinsam mit ihr die Geschäfte geführt haben.

Jedenfalls seit Februar 2018 bis Juli 2020 sollen beide über einen Abrechnungsdienstleister gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse für einen dort versicherten Pflegebedürftigen tatsächlich nicht oder nicht wie vereinbart erbrachte Leistungen der teilstationären Pflege, der Verhinderungspflege und der häuslichen Krankenpflege in Höhe von etwa 27.400 € abgerechnet haben.

Die Angeklagten haben Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
08.05.26, 09:00 ; 28.05.26, 09:00 ; 02.06.26, 12:30

Raum 169

16 KLs 2/26

Dem im April 1986 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er im Dezember 2025 insgesamt ca. 220 Gramm Cannabis, diverse Mengen Kokain, Methamphetamin und Amphetamin, sowie eine Vielzahl an Verpackungsmaterialien im Wohnzimmer seiner Wohnung aufbewahrt haben.

Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte eine Machete griffbereit unter der Couch gelagert haben.

Zudem soll er etwa 24 Gramm Methamphetamin zum Eigenkonsum verwahrt haben.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
12.05.26, 09:00 ; 22.05.26, 09:00

Raum 96

13 KLs 1/26

Dem im Februar 2000 geborenen Angeklagten werden zwei Taten des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz, sowie gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen (Methamphetamin, MDMA und Cannabis) finanziert zu haben. Hierzu soll er im September 2025 mehrere Klemmtütchen mit verkaufsfertig abgepacktem Methamphetamin in seinem Rucksack mit sich geführt haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll er zudem einen Teleskopschlagstock und ein Messer griffbereit im Rucksack gelagert haben. Im Oktober 2025 soll der Angeklagte 12 Klemmtütchen mit verkaufsfertig verpacktem Methamphetamin und ca. 400 Euro Bargeld aus vorangegangenen Betäubungsmittelverkäufen neben einem Butterflymesser in seiner Bauchtasche transportiert haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Februar 2026 u. a. 54 Klemmtütchen mit insgesamt 366 Gramm Marihuana, 4 Klemmtütchen MDMA und 32 Klemmtütchen mit etwa 100 Gramm Methamphetamin in seinem Rucksack zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll der Angeklagte in seiner Jackentasche eine geladene Schreckschusspistole und zwei Einhandmesser bei sich geführt haben.

Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
13.05.26, 09:00 ; 20.05.26, 09:00 ; 27.05.26, 09:00 ; 28.05.26, 09:00

Raum 187

3 KLs 4/26

Dem im Juni 1990 geborenen Angeklagten werden drei Fälle der Vergewaltigung im Zeitraum von April bis Dezember 2022 vorgeworfen.

Der Angeklagte soll in zwei Fällen zunächst einvernehmlichen geschützten Geschlechtsverkehr mit der jeweiligen mutmaßlich Geschädigten gehabt haben. Im Verlauf soll er gegen deren Willen das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgeführt haben. In einem weiteren Fall soll er den Beischlaf mit einer der mutmaßlich Geschädigten vollzogen haben, als diese geschlafen habe, wobei diese den Geschlechtsverkehr habe abbrechen können, als sie durch die Penetration aufgewacht sei.

Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) - Schöffengericht - erhoben. Da im Falle einer Verurteilung eine Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe in Betracht kommen könnte, legte das Amtsgericht das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vor.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Bad Dürrenberg

Tag, Uhrzeit
19.05.26, 09:00 ; 27.05.26, 09:00 ; 28.05.26, 09:00

Raum 96

13 KLs 20/25

Dem im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er im Januar 2025 insgesamt ca. 400 Gramm Methamphetamin, diverse unbenutzte Klemmtüten, mehrere Feinwaagen und Bargeld in Höhe von etwa 35.000 € in seinem Wohnhaus in Bad Dürrenberg aufbewahrt haben.

Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte mehrere Waffen, einen Morgenstern, eine Präzisionsschleuder und ein Luftdruckgewehr griffbereit an verschiedenen Stellen des Hauses gelagert haben.

Zudem soll er geringe Mengen Weckamin und Methamphetamin, sowie knapp fünf Gramm Ecstasytabletten für seinen Eigenkonsum verwahrt haben.

Der Angeklagte hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Wohnungseinbruchsdiebstahl u. a. in Hettstedt und andernorts

Tag, Uhrzeit
21.05.26, 09:00 ; 03.06.26, 09:00 ; 08.06.26, 09:00 ; 11.06.26, 09:00 ; 01.07.26, 09:00 ; 08.07.26, 09:00 ; 14.07.26, 09:00 ; 15.07.26, 09:00 ; 17.07.26, 09:00 ; 23.07.26, 09:00

Raum 187

4 KLs 3/26

Dem im April 2005 geborenen Angeklagten werden 11 Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls vorgeworfen.

Er soll im Zeitraum von September 2024 bis November 2025 in Hettstedt, Aschersleben und andernorts in verschiedene Einfamilienhäuser eingebrochen sein, davon in zwei Fällen gemeinschaftlich mit anderen Personen. Dabei soll er u. a. technische Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Playstation), Schmuck und Uhren, sowie wertvolle Münzsammlungen und Bargeld bzw. Wertgutscheine im Gesamtwert von ca. 28.000 € erlangt haben. In einigen Fällen soll er auch Fahrzeugschlüssel und die jeweils zugehörigen Fahrzeuge entwendet haben.

Zudem wird ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt, da er im Oktober 2025 in dem Bewusstsein, nicht über eine Fahrerlaubnis zu verfügen, ein nicht versichertes Fahrzeug geführt haben soll.

Der Angeklagte hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen.

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.

Bei der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts droht im Falle einer Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Schwerer Raub u. a. in Braunsbedra

Tag, Uhrzeit
27.05.26, 09:00 ; 09.06.26, 09:00 ; 12.06.26, 09:00

Raum 141

5 KLs 4/26

Dem im November 1999 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll sich gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Personen in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten begeben haben, um unter Gewaltanwendung Vermögensgegenstände zu erbeuten. Der Angeklagte soll den mutmaßlich Geschädigten mit einem Teleskopschlagstock auf die linke Brust und die Stirn geschlagen haben. Eine der anderen Personen soll ihn mit einem Kabelbinder gefesselt haben. Dann soll der Angeklagte mit dem Schlagstock auf einen Laptop des mutmaßlich Geschädigten eingeschlagen und diesen beschädigt haben. Auch sein Fernseher soll durch die Täter beschädigt worden sein. Sodann sollen der Angeklagte und seine Mittäter einen Laptop, eine Playstation 5 Pro, eine Armbanduhr, ein Handy Samsung Galaxy S 23 sowie mehrere limitierte Boxen mit Pokemon-Karten entwendet und in einen Transporter verbracht haben.  

Der mutmaßlich Geschädigte soll durch die Tat unter starken, sofort behandlungsbedürftigen Herzrhythmusstörungen gelitten und u. a. ein stumpfes Thorax- und Schädeltrauma erlitten haben. Zudem soll ein Schaden von ca. 25.000 € verursacht worden sein.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Gewerbsmäßiger Betrug in Halle (Saale) und anderenorts

Tag, Uhrzeit
29.05.26, 09:00 ; 18.06.26, 09:00 ; 09.07.26, 09:00 ; 21.07.26, 09:00 ; 04.08.26, 09:00

Raum 169

2 KLs 3/25

Der im Mai 1971 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 192 Fällen vorgeworfen. Sie soll Inhaberin eines Unternehmens in Halle (Saale) gewesen sein, welches u. a. Pflege- und sonstige Hilfeleistungen anbot und hierfür bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt auch anerkannt gewesen sein soll.

Jedenfalls seit Dezember 2015 bis Mai 2024 soll sie über einen Abrechnungsdienstleister gegenüber mehreren Pflegekassen für insgesamt 19 bei diesen versicherte Pflegebedürftige tatsächlich nicht erbrachte Betreuungs-, Entlastungs- und Verhinderungspflegeleistungen abgerechnet haben. Um die Abrechnungsfähigkeit herzustellen, soll die Angeklagte auf den Leistungsnachweisen teilweise die Unterschriften der Versicherten nachgeahmt oder nachträglich abrechnungsfähige Leistungen ergänzt haben. Insgesamt habe die Angeklagte in diesem Zeitraum gegenüber den Pflegekassen einen Betrag in Höhe von 143.412,00 Euro mit einem darin enthaltenen Bezugsvorteil in Höhe von 135.193,72 Euro abgerechnet.

Die Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3264
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

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Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz