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Pressemitteilungen der Justiz
Jahresbericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt 2025 veröffentlicht
28.05.2026, Magdeburg – 2/2026
- Oberverwaltungsgericht
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Der Bericht vermittelt mit anschaulichen Grafiken einen Überblick über die Geschäftsentwicklung der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichts in den zurückliegenden Jahren bis zum 31. Dezember 2025.
Aus dem nun vorgelegten Jahresbericht geht hervor, dass die Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg vor einer schweren Belastungsprobe stehen. Beide Gerichte der ersten Instanz verzeichneten im vergangenen Jahr einen massiven Zuwachs bei den Neueingängen um rund 66 % auf insgesamt 9.532 Verfahren (Vorjahr: 5.737). Haupttreiber dieser Entwicklung ist eine Welle an Eingängen im Bereich der Asylverfahren, die im Vergleich zu 2024 um 131 % gestiegen sind. In den allgemeinen Verfahren war ein Anstieg um ca. 300 Verfahren zu verzeichnen, was einer Steigerung um ca. 9 % entspricht.
Der „Altbestand von morgen“ wächst im Rekordtempo
Zwar gelang es den Richterinnen und Richtern durch enormen Kraftaufwand, die Zahl der Erledigungen um 11 % zu steigern und die durchschnittlichen Laufzeiten sogar leicht zu senken (auf 13,0 Monate in allgemeinen Klageverfahren und 8,0 Monate bei Asylklagen). Diese positiven Momentaufnahmen sind jedoch nur Vorläufer einer besorgniserregenden Entwicklung: Zum Jahresende 2025 schwoll der Berg unerledigter Verfahren an den Verwaltungsgerichten um 90 % auf die historische Rekordmarke von 7.687 Verfahren an. Ein derart hoher Rückstau wurde in Sachsen-Anhalt seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr gemessen.
Besonders die dramatische Verschlechterung der Altersstruktur bereitet dem Präsident des Oberverwaltungsgerichts Besorgnis: Der Bestand an Verfahren, die länger als sechs Monate unbearbeitet sind, stieg binnen 24 Monaten um 140 %. „Wir häufen hier gerade in Rekordtempo den Langzeit-Altbestand der Jahre 2027 und 2028 an“, warnt OVG-Präsident Oliver Becker in seinem Vorwort. Sobald diese komplexen Verfahren in die Phase der intensiven Terminierung, Beweisaufnahme und letztlich Entscheidungsfindung übergehen, binden sie massiv Ressourcen und bremsen die Erledigung neuerer Eingänge weiter aus.
Das Problem betrifft längst nicht nur den Asylbereich, da die Überlast überall Kapazitäten abzieht. So stieg auch der Bestand an allgemeinen Verfahren, die älter als ein Jahr sind, spürbar an. Wenn Bürger im Baurecht, Kommunalrecht oder Wirtschaftsrecht monate- oder jahrelang auf gerichtliche Entscheidungen warten müssen, droht nicht nur ein Legitimitätsproblem für den Rechtsstaat. Daraus erwächst die erhebliche Gefahr eines handfesten Investitionshemmnisses für das Land Sachsen-Anhalt, da sich wichtige Infrastruktur- und Bauprojekte massiv verzögern könnten.
Personalnotstand: 17 Richterstellen fehlen - Belastung bei 127 %
Die Ursache für das Defizit liegt in einer akuten personellen Unterdeckung. Zum Stichtag fehlten den beiden erstinstanzlichen Gerichten insgesamt 17 Richter-Arbeitskraftanteile (AkA), was zu einer permanenten erheblichen Überlastung des vorhandenen Personals führt. Ähnliches gelte auch für die Bediensteten im Bereich der Serviceeinheiten, ohne die ein Gericht ebenso wenig funktioniere wie ohne Richterinnen und Richter. Damit rutscht die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Jahren einer auskömmlichen Ausstattung wieder in ein tiefes strukturelles Defizit.
Hoffnung ruht auf Ausnahme vom Einstellungsstopp
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts betont ausdrücklich, dass das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (MJ) die Zeichen der Zeit erkannt und sich in der Vergangenheit intensiv um den notwendigen Nachwuchs bemüht hat. Allerdings sind dem Ressort durch den allgemeinen Einstellungsstopp des Landes die Hände gebunden. „Ohne eine sofortige, temporäre personelle Verstärkung werden die Verwaltungsgerichte den Rückstau aus eigener Kraft nicht abbauen können und ihre Funktion als zeitnaher Rechtsschutzgarant für Bürger und Wirtschaft verlieren“, so Becker.
OVG Magdeburg bleibt bundesweit auf Spitzenniveau
Im klaren Gegensatz zur dramatischen Lage der ersten Instanz präsentiert sich das personell auskömmlich ausgestattete Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Trotz eines leichten Anstiegs des Bestands auf 121 Verfahren konnten die ohnehin kurzen Verfahrenslaufzeiten dort nochmals spürbar gesenkt werden. Erstinstanzliche Hauptverfahren dauern beim OVG im Schnitt nur 8,7 Monate, Berufungsverfahren (einschließlich Zulassungsverfahren) im allgemeinen Recht extrem kurze 3,5 Monate. Damit behauptet das OVG Sachsen-Anhalt weiterhin seinen Platz auf einem bundesweiten Spitzenniveau.
Elektronische Gerichtsakte flächendeckend in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt
Ein Lichtblick ist für den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts der Fortschritt bei der Digitalisierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes. Nach dem Testbetrieb am Verwaltungsgericht Magdeburg ist zum Jahreswechsel 2025/26 die elektronische Gerichtsakte (e2A) in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes in den Echtbetrieb überführt worden. Auch hier sei es dem überobligatorischen Einsatz und der Technikoffenheit sowie der Veränderungsbereitschaft aller Bediensteten zu verdanken, dass diese Zeitenwende in so kurzer Zeit gelungen sei. Hervorzuheben seien hier vor allem die an den Gerichten tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, für die infolge der Einführung der elektronischen Gerichtsakte letztlich ein vollständiger neuer Arbeitsplatz mit neuen Abläufen entstanden ist.
Der vollständige Jahresbericht für das Jahr 2025 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts https://www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.
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