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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Juni und Terminvorschau für Juli 2026

19.06.2026, Halle (Saale) – 011/2026

  • Landgericht Halle

Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Dessau-Roßlau und andernorts

Tag, Uhrzeit
26.06.26, 09:00 ; 09.07.26, 09:00 ; 14.07.26, 09:00 ; 15.07.26, 09:00 ; 22.07.26, 09:00 ; 13.08.26, 09:00 ; 01.09.26, 09:00 ; 08.09.26, 09:00 ; 29.09.26, 09:00 ; 13.10.26, 09:00

Raum 96

11 KLs 2/26

Dem im September 1969 geborenen Angeklagten werden 154 Taten des banden- und gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll in Dessau-Roßlau einen Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen betrieben und ein Netzwerk an Geschäftspartnern im russischsprachigen Ausland aufgebaut haben, da aufgrund der Sanktionen der Europäischen Union in der Russischen Föderation eine erhebliche Nachfrage an Luxus-Kraftfahrzeugen bestanden haben soll.

Im August 2022 soll er sich innerhalb seines Geschäftsnetzwerkes mit mehreren Personen zusammengeschlossen haben, um unter Umgehung der EU-Sanktionen Kraftfahrzeuge in die Russische Föderation zu verkaufen und auszuführen und sich so eine andauernde Einnahmequelle von erheblichem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Als vorgeschobenes Zielland der Ausfuhren sollte Belarus dienen. Der Angeklagte soll innerhalb der Gruppierung für den Ankauf der Fahrzeuge in Deutschland zuständig gewesen sein, wenn ein Privatkunde oder ein Händler in der Russischen Föderation über Mittelspersonen eine Bestellung aufgegeben habe. Sobald eine Bezahlung des Kaufpreises durch die Kunden sichergestellt gewesen sei, soll der Angeklagte den Abholstandort der Fahrzeuge an die jeweiligen Transporteure übermittelt haben. Der Angeklagte soll sämtliche Fahrzeuge über die Ausfuhrzollstelle Dessau-Ost zum Schein auf das Bestimmungsland Belarus angemeldet haben, obwohl alle Beteiligten gewusst haben sollen, dass die Fahrzeuge für Privatkunden in der Russischen Föderation bestimmt gewesen seien.

Im weiteren Verlauf soll er eine GmbH für die Rechnungslegung eingesetzt haben und vorgeschobene Personen mit georgischem Wohnort und georgischer Staatsangehörigkeit als Fahrzeugempfänger angegeben haben.

Insgesamt soll die Gruppierung um den Angeklagten Fahrzeuge im Gesamtwert von mindestens 7.290.000,00 € an Abnehmer aus der Russischen Föderation verkauft und aus der Europäischen Union ausgeführt. Der Angeklagte soll pro Fahrzeug zudem einen zusätzlichen Gewinn von mindestens fünf Prozent des angegebenen Warenzollwerts erzielt haben.

Der Angeklagte hat bisher keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Bewaffntes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
01.07.26, 09:30 ; 06.07.26, 10:00 ; 10.07.26, 09:30 ; 13.07.26, 10:00

Raum 123

10a KLs 4/26

Dem im Januar 1993 geborenen Angeklagten werden 12 Betäubungsmittelstraftaten vorgeworfen, darunter bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und mit Cannabis. Die im September 1994 geborene Angeklagte soll zu zwei der Betäubungsmitteltaten Hilfe geleistet haben.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich von Juni bis November 2025 durch den fortlaufenden Verkauf diverser Betäubungsmittel (u. a. Methamphetamin, Kokain, MDMA und Cannabis) eine Einnahmequelle von einiger Dauer und gewissem Umfang zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verschafft zu haben. Die Betäubungsmittel soll er in seiner Wohnung und in der Wohnung einer weiteren Person in Halle (Saale) gelagert haben. Die Übergabe an die potentiellen Abnehmer soll durch die Angeklagten erfolgt sein. Die Angeklagte soll als seine Lebensgefährtin mit dem Angeklagten in einer Wohnung gewohnt haben und für das Verwiegen und Abpacken der Drogen zuständig gewesen sein.

Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung sollen neben einer Feinwaage, einem Vakuumiergerät und unbenutztem Verpackungsmaterial u. a. insgesamt knapp 900 Gramm Cannabis, 100 Gramm Methamphetamin, 60 Gramm Kokain, Ecstasypulver und drei Ecstasytabletten sichergestellt worden sein.

Darüber hinaus soll der Angeklagte u. a. im Schlafzimmer und im Wohnzimmer jeweils eine teilgeladene Kurzwaffe verwahrt haben, um seinen Drogenhandel im Falle von Komplikationen absichern zu können. Hiervon soll auch die Angeklagte Kenntnis gehabt haben.

In der weiteren Wohnung, die der Angeklagte als Depot genutzt haben soll, seien neben einer Feinwaage und Verpackungsmaterialien vier Gramm Kokain, fünf Gramm Methamphetamin, 23 Ecstasy-Tabletten und 207 Tabletten mit dem Hauptwirkstoff Amphetamin sichergestellt worden.

Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die Strafe für die Gehilfin richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter, ist aber zu mildern.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Kretzschau

Tag, Uhrzeit
01.07.26, 09:00 ; 09.07.26, 13:00 ; 20.07.26, 13:00

Raum 169

16 KLs 3/26

Dem im Juli 1987 geborenen Angeklagten werden vier Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und eine Tat des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, von Dezember 2024 bis Februar 2026 in Kretzschau diverse Betäubungsmittel (u. a. Methamphetamin, Kokain, MDMA und Marihuana) zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und seines Betäubungsmittelkonsums angekauft und gewinnbringend an diverse Betäubungsmittelkonsumenten verkauft zu haben. Durch die Taten soll der Angeklagte einen Betrag von insgesamt 29.000,00 € erlangt haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Wohnungseinbruchsdiebstahl u. a. in Klostermannsfeld und andernorts

Tag, Uhrzeit
02.07.26, 09:00 ; 03.07.26, 09:00 ; 09.07.26, 09:00

Raum 90

6 KLs 20/25

Dem im Februar 1987 geborenen Angeklagten werden sechs Fälle des Diebstahls, davon in einem Fall als Wohnungseinbruchsdiebstahl und in einem weiteren Fall tateinheitlich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorgeworfen.

Er soll im Zeitraum von April bis Oktober 2024 in Klostermannsfeld, Zielitz, Halle (Saale) und andernorts in ein Gartenwohnhaus, ein Kraftfahrzeug und mehrere Garagen eingebrochen sein, davon teilweise gemeinschaftlich mit anderen Personen. Dabei soll er u. a. geringe Mengen Bargeld, technische Geräte (z. B. Wassersprudler, Rasierapparat), Gartengeräte und Werkzeuge, ein Kleinkraftrad Simson, ein Motorrad und einen Anhänger samt Mikrobagger im Gesamtwert von ca. 25.000 € erlangt haben.

Zudem werden ihm zwei weitere Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt, da er an zwei Tagen im Oktober 2024 in dem Bewusstsein, nicht über eine Fahrerlaubnis zu verfügen, ein nicht versichertes Fahrzeug geführt haben soll.

Der Angeklagte hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Räuberische Erpressung u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
03.07.26, 09:00 ; 23.07.26, 09:00 ; 24.07.26, 09:00 ; 31.07.26, 09:00 ; 21.08.26, 09:00 ; 24.08.26, 09:00 ; 25.08.26, 09:00

Raum 96

13 KLs 2/26

Dem im Oktober 1980 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung in fünf Fällen, dabei in einem Fall in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Raub, und Raub zur Last gelegt.

Im März 2024 soll der Angeklagte eine Frau an den Haaren aus einer Wohnung gezogen haben und die Herausgabe ihrer Wohnungsschlüssel gefordert haben. Als sich die mutmaßlich Geschädigte gewehrt habe, soll er ihr in die Geniten getreten haben, wodurch diese Schmerzen erlitten habe. Nachdem sie die Schlüssel herausgegeben habe, soll der Angeklagte von ihr abgelassen und mitgeteilt haben, dass er jetzt ihre Wohnung leer räumen werde.

Im April 2024 soll der Angeklagte versucht haben, eine Frau am Hauptbahnhof in Halle (Saale) anzuspucken. Nachdem diese sich darüber beschwert habe, soll er ihr mit einem Schlagstock auf den Mund geschlagen haben, wodurch sie eine Platzwunde und Hämatome an der Lippe erlitten habe.

Im Juni 2024 soll der Angeklagte einen Mann unvermittelt mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihn anschließend zu Boden gestoßen und ihn gegen Brustkorb, Rücken und Kopf getreten haben. Anschließend soll er das Smartphone des mutmaßlich Geschädigten im Wert von ca. 200,00 € an sich genommen haben, um es für sich zu verwenden.  Der mutmaßlich Geschädigte soll durch die Gewalteinwirkungen Hämatome und Hautabschürfungen am Kopf, dem Ellenbogen und an den Knien davongetragen haben.

Im Oktober 2024 soll der Angeklagte einen Mann mehrfach mit einer Sattelstange geschlagen haben. Dadurch soll dieser Verletzungen an der Schläfe, dem Hinterkopf, den Armen und an einem Auge erlitten haben.

Im November 2024 soll der Angeklagte aus einem Supermarkt in Halle (Saale) eine Flasche Alkohol entwendet und dabei ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von mindestens 10 cm mit sich geführt haben. 

Im März 2025 soll der Angeklagte schließlich trotz bestehenden Hausverbots eine Bar im Stadtgebiet Halle (Saale) aufgesucht haben. Aus Verärgerung soll er dann eine Billardkugel in eine mitgeführte Socke gesteckt und damit in Richtung einer Frau geschlagen haben. Der Schlag soll dann den mutmaßlich Geschädigten getroffen haben, der sich schützend vor die Frau gestellt habe. Dieser soll dadurch Schmerzen und Wunden an Kopf und Hand erlitten haben. Zudem soll der Angeklagte einem weiteren mutmaßlich Geschädigten vor die Brust geschlagen und diesen in die Hand gebissen haben, wodurch auch dieser Schmerzen und Wunden erlitten haben soll.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Körperverletzung u. a. in Halle (Saale) (Sicherungsverfahren)

Tag, Uhrzeit
08.07.26, 09:00 ; 09.07.26, 09:00 ; 29.07.26, 09:00 ; 30.07.26, 09:00 ; 04.08.26, 09:00 ; 10.08.26, 09:00 ; 19.08.26, 09:00 ; 03.09.26, 09:00 ; 04.09.26, 09:00 ; 17.09.26, 09:00 ; 24.09.26, 09:00

Raum 187

3 KLs 9/26

Der im März 1990 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren werden ihm 13 Straftaten zur Last gelegt, darunter u. a. Körperverletzung, Bedrohung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Der Beschuldigte soll die Taten krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Von Februar 2025 bis September 2025 soll er in sechs Fällen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet jeweils unvermittelt auf diverse Personen eingeschlagen und diesen dadurch Schmerzen und Verletzungen zugefügt haben. In weiteren sechs Fällen soll der Beschuldigte andere Personen u. a. mit den Worten "... ich zünde euch an" oder "... ich steche euch jetzt ab." mit der Begehung eines Verbrechens bedroht haben. In anderen Fällen soll er mit einem Messer oder einer Schere gedroht haben. Zudem soll der Beschuldigte unvermittelt auf die Straße getreten sein, so dass ein Pkw-Fahrer habe ausweichen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Anschließend soll der Beschuldigte ein Metallgestell gegen das fahrende Fahrzeug geworfen haben.

Zwischenzeitlich ist der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.

Er hat bisher keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Statt einer Strafe droht ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Steuerhinterziehung in Naumburg und andernorts

Tag, Uhrzeit
17.07.26, 09:00 ; 21.07.26, 09:00 ; 28.07.26, 09:00 ; 30.07.26, 09:00

Raum 96

11 KLs 3/25

Dem im Juli 1987 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 12 Fällen zur Last gelegt.

Er soll in den Jahren 2019 bis 2020 als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer Automobil GmbH in Berga dem Finanzamt gegenüber unrichtige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen getätigt haben und dadurch Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt rund 250.000,00 Euro hinterzogen haben.

Der Angeklagte hat Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
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Pressestelle
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Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz