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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Terminvorschau für September 2026

27.08.2026, Halle (Saale) – 013/2026

  • Landgericht Halle

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
02.09.26, 09:30 ; 07.09.26, 10:00 ; 08.09.26, 09:30 ; 11.09.26, 09:30 ; 14.09.26, 10:00

Raum 123

14 KLs 1/26 jug

Dem im Dezember 1980 geborenen Angeklagten werden drei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern. Zudem wird ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll von September 2014 bis Herbst 2021 in seiner Wohnung sexuelle Handlungen an seiner im Jahr 2004 geborenen Stieftochter sowie seiner im Jahr 2009 geborenen leiblichen Tochter vorgenommen haben.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
03.09.26, 09:00 ; 04.09.26, 09:00 ; 09.09.26, 09:00 ; 16.09.26, 09:00 ; 21.09.26, 09:00 ; 09.10.26, 09:00 ; 13.10.26, 09:00 ; 03.11.26, 09:00

Raum 169

16 KLs 6/26

Dem im Januar 2002 geborenen Angeklagten werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, darunter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung, sieben Fälle der gefährlichen Körperverletzung, davon in einem Fall im Versuch und in Tateinheit mit Bedrohung, bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis, schwere Brandstiftung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage in zwei Fällen.

Ihm wird zur Last gelegt, im Oktober 2024 gemeinsam mit einem weiteren Beteiligten Personen im Stadtgebiet angegriffen zu haben, um sich einen Namen als gefährliche Straftäter zu machen. So soll er einer Person eine große Menge Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, so dass diese für zwei Stunden nichts habe sehen können. Auf einen anderen mutmaßlich Geschädigten soll der weitere Beteiligte mindestens fünfmal mit einem Teleskopschlagstock eingeschlagen haben, während der Angeklagte direkt hinter ihm gestanden haben soll, um etwaiger Gegenwehr begegnen zu können. Zudem soll der Angeklagte im Rahmen einer Schlägerei mit einem Phasenprüfer auf eine Person eingestochen haben.

Im April 2025 soll er einer mutmaßlich Geschädigten wiederum Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, was bei dieser zu erheblichen Augenproblemen geführt habe. Bei der anschließenden Polizeikontrolle sollen bei dem Angeklagten neben einem Schlagring etwa 10 Gramm Methamphetamin sichergestellt worden sein, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. Der Angeklagte soll die gefährlichen Gegenstände auch zur Absicherung seiner Betäubungsmittelgeschäfte mit sich geführt haben. Später soll er Passanten in aggressivem Tonfall gefragt haben, ob sie Stress und „einen Stich wollen“. Ferner soll er eine Passantin als „Hure“ und „Fotze“ beleidigt haben. Danach soll er einen weiteren mutmaßlich Geschädigten gegen dessen Kopf getreten haben, wodurch dieser erhebliche Schmerzen am Ohr erlitten habe. Ein weiterer Tritt in Richtung des Kopfes einer weiteren Person habe diese abwehren können.

Im Juni 2025 soll der Angeklagte gemeinsam mit zwei weiteren Personen einem mutmaßlich Geschädigten aufgelauert haben, um ihn erheblich zu verletzen, da sie ihn für einen Pädophilen hielten. Dieser soll durch Schläge und Tritte ins Gesicht verletzt, mit einer erheblichen Menge Pfefferspray besprüht und einem spitzen Gegenstand ins Gesäß gestochen worden sein.

Zudem soll er eine ihm unbekannte Person unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und als diese am Boden lag, ins Gesicht getreten haben. Ferner soll er dem mutmaßlich Geschädigten Schnittverletzungen zugefügt haben.

Darüber hinaus wird dem Angeklagten und einer weiteren Person vorgeworfen, Ende Juni 2025 verschiedene Kraftfahrzeuge in Schwoitsch angezündet zu haben. Die in Brand gesetzten Fahrzeuge sollen derart viel Wärme abgestrahlt haben, dass das Feuer drohte, auf das angrenzende Mehrfamilienhaus überzugreifen, was durch das Eingreifen der Feuerwehr, die u. a. die Fassade gekühlt habe, habe verhindert werden können. Insgesamt sei dadurch ein Schaden von fast 90.000 € entstanden.

Im Juli 2025 seien bei dem Angeklagten zudem 10 Gramm Methamphetamin, 0,5 Gramm Kokain, ein Phasenprüfer und – um seinen Hals hängend – ein Messer sichergestellt worden. In seiner Wohnung samt Keller in Halle (Saale) soll er neben diversen Betäubungsmittelutensilien  700 Gramm Amphetamin, knapp ein Kilogramm Methamphetamin und knapp 200 Gramm Cannabis Betäubungsmittel zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung seiner mutmaßlichen Drogengeschäfte soll der Angeklagten griffbereit die bei sich geführten gefährlichen Gegenstände und in seiner Wohnung ein Elektroimpulsgerät, einen Schlagstock und ein Messer gelagert haben, um im Falle von Komplikationen darauf zugreifen zu können.

Schließlich soll der Angeklagte im März/April 2026 aus der JVA heraus mehrere Briefe geschrieben haben, um auf mutmaßliche Zeugen Einfluss zu nehmen und diese dazu zu bewegen, vor Gericht zu seinen Gunsten falsche Angaben zu machen.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwere Brandstiftung u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
09.09.26, 09:30 ; 14.09.26, 10:00 ; 29.09.26, 14:00 ; 30.09.26, 09:30 ; 01.10.26, 09:30 ; 02.10.26, 09:30 ; 05.10.26, 12:00 ; 06.10.26, 09:30 ; 20.10.26, 09:30 ; 21.10.26, 09:30 ;  23.10.26, 09:30

Raum 123

10a KLs 9/26

Dem im Juli 1975 geborenen Angeklagten werden zwei Taten der Körperverletzung, sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen.

Er soll im März 2026 seine von ihm getrenntlebende Ehefrau in der ehemals gemeinsam bewohnten Wohnung angegriffen haben, indem er ihr mehrfach mit den Fäusten gegen Kopf und Gesicht geschlagen und an ihren Haaren gezogen habe. Die mutmaßlich Geschädigte soll dadurch Schmerzen, ein Hämatom und eine HWS-Distorsion erlitten haben. Als eine Nachbarin der Ehefrau zu Hilfe eilte und versuchte, den Angeklagten von ihr wegzuziehen, soll dieser nunmehr die Nachbarin mit seinen Fäusten gegen den Kopf geschlagen und gegen ihren Körper getreten haben. Diese soll dadurch Prellungen und erhebliche Schmerzen erlitten haben.

Zudem soll der Angeklagte das im Wohnzimmer befindliche Sofa mit Benzin übergossen und angezündet und die Wohnung dann verlassen haben. Durch die erhebliche Brand-, Hitze- und Rauchentwicklung sei die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar und teilweise zerstört worden. Es soll ein Sachschaden von jedenfalls 63.500 € entstanden sein.

Der Angeklagte hat die Taten in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen u. a. in Röblingen am See und andernorts

Tag, Uhrzeit
17.09.26, 09:00 ; 23.09.26, 12:30 ; 06.10.26, 09:00 ; 13.10.26, 09:00

Raum 169

16 KLs 4/26

Dem im März 1978 geborenen Angeklagten werden acht Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und in drei weiteren Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, sowie in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung. Er soll von Januar 2013 bis März 2022 u. a. in den jeweiligen Familienwohnungen sexuelle Handlungen an seinem im Jahr 2001 geborenen Stiefsohn und seiner im Jahr 2007 geborenen Stieftochter vorgenommen haben.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe bestritten.

Im Fall einer Verurteilung wegen Vergewaltigung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
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Tel.: 0345 220-3264
Fax: 0345 220-3379
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Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz