Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
Gemeinsame Meldung der Staatsanwaltschaft Magdeburg und Polizeiinspektion Magdeburg
17.09.2026, Magdeburg – 2/2026
- Staatsanwaltschaft Magdeburg
Magdeburg | Im Zusammenhang mit dem Tod des damals 25-jährigen Hannes Schindler haben Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungen wieder aufgenommen.
Was bislang bekannt ist!
Am 1. Oktober 2016 bestieg Hannes Schindler in Haldensleben gemeinsam mit weiteren Anhängern des 1. FC Magdeburg einen Regionalzug nach Magdeburg. In dem Zug befand sich bereits eine größere Gruppe von Fußballfans des Halleschen FC, darunter Personen aus der damaligen Ultraszene, die sich auf der Rückreise von einem Auswärtsspiel befanden. Während der Fahrt kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf Hannes Schindler aus dem fahrenden Zug stürzte und schwerste Verletzungen erlitt. Am 12. Oktober 2016 verstarb er aufgrund dieser Verletzungen.
Die damaligen Ermittlungen konnten die konkreten Umstände, die zum Verlassen des fahrenden Zuges und letztlich zum Tod von Hannes Schindler führten, nicht abschließend klären, weshalb die Einstellung des Verfahrens folgte.
Warum die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden
Anlass für die erneute Befassung mit dem Todesfall sind unter anderem die im Juli 2026 in einem Podcast veröffentlichten Recherchen und darin bekannt gewordenen neuen Hinweise zum damaligen Geschehen. Die dortigen Schilderungen werden derzeit mit den umfangreichen Ergebnissen des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens abgeglichen und neu bewertet. Im Mittelpunkt der nunmehr wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts geführten Ermittlungen stehen insbesondere die aus dem Podcast hervorgehenden Schilderungen zu beteiligten Personen und dem damaligen Ereignisablauf im Zug. Darüber hinaus werden konkrete Hinweise aus der halleschen Ultra-Szene geprüft.
Nähere Angaben zu den für die Ermittlungen relevanten Erkenntnissen und Personen können aus ermittlungstaktischen Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Polizei bittet erneut um Hinweise
Im Zuge der Wiederaufnahme der Ermittlungen bittet die Polizei sämtliche Personen, die Angaben zu den damaligen Geschehnissen oder den daran beteiligten Personen machen können, sich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung zu setzen.
Der Zeugenaufruf richtet sich ausdrücklich auch an Personen, die bereits im ursprünglichen Ermittlungsverfahren Angaben gemacht haben, inzwischen jedoch über weitere Erkenntnisse verfügen oder ihre damaligen Angaben ergänzen möchten. Ebenso werden Personen, die bislang keinen Kontakt zu den Ermittlungsbehörden hatten, gebeten sich zu melden.
Von Bedeutung können dabei nicht nur unmittelbare Beobachtungen aus dem Regionalzug sein. Auch spätere Äußerungen oder Gespräche über das Geschehen, Kenntnisse über beteiligte Personen sowie Wahrnehmungen aus dem damaligen Umfeld können für die erneute Bewertung des Sachverhalts relevant sein.
Hinweisgeber werden gebeten, sich unter 0391/546-1010 oder Polizei Sachsen-Anhalt Hinweisportal | Polizei Sachsen-Anhalt Hinweisportal zu melden.
Auch nach nahezu zehn Jahren kann eine einzelne, bislang nicht bekannte Information dazu beitragen, die Ereignisse im Regionalzug zu rekonstruieren und die noch offenen Fragen zum Tod von Hannes Schindler zu beantworten.
gez. Wilk
Pressesprecherin
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Staatsanwaltschaft Magdeburg
Pressestelle
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