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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Terminvorschau für Oktober 2026

28.09.2026, Halle (Saale) – 015/2026

  • Landgericht Halle

Sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
05.10.26, 09:00 ; 09.10.26, 09:00 ; 02.11.26, 09:00

Raum 96

17 KLs 13/26 jug

Dem im August 1988 geborenen Angeklagten werden 25 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und ein Fall der sexuellen Belästigung zur Last gelegt.

Er soll von Juli 2025 bis April 2026 in seiner Wohnung sexuelle Handlungen an zwei acht- bis 10-jährigen Jungen vorgenommen haben, die er auf einem Fußballplatz kennengelernt haben soll. Zudem soll er einen im Jahr 2009 geborenen mutmaßlich Geschädigten in sexuell motivierter Weise berührt haben.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte keine Angaben gemacht.

Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft.

Versuchter Totschlag u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
08.10.26, 09:00 ; 16.10.26, 09:00 ; 05.11.26, 10:00 ; 18.11.26, 09:00 ; 30.11.26, 09:00 ; 01.12.26, 09:00

Raum 53

1 Ks 4/26

Dem im Januar 2002 geborenen Angeklagten I., dem im August 1996 geborenen Angeklagten P. und dem im November 1991 geborenen Angeklagten A. wird eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, dem Angeklagten I. dabei in Tateinheit mit versuchtem Totschlag.

Ihnen wird zur Last gelegt, im März 2026 mittels Faustschläge auf den mutmaßlich Geschädigten eingewirkt zu haben, der bei den Angeklagten Betäubungsmittel habe erwerben wollen, ohne über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt zu haben. Der mutmaßlich Geschädigte soll dadurch Prellungen an der Lippe und der linken Augenbraue erlitten haben.

Zudem sollen die Angeklagten P. und A. Stichwerkzeuge verwendet haben, wobei einer der beiden dem mutmaßlich Geschädigten eine bis zum Knochen reichende Schnittverletzung zugefügt haben soll, bei der die Beugesehne durchtrennt worden sei.

Dann soll der Angeklagte I. dem mutmaßlich Geschädigten mit einem Messer wuchtig in die Brust gestochen haben, wodurch dieser u. a. eine tiefe Stichverletzung der linken Brustkorbwand mit Öffnung der linken Brusthöhle und eine Verletzung des linken Lungenoberlappens erlitten haben soll. Für ihn soll akute Lebensgefahr bestanden haben, was eine umgehende intensivmedizinische Behandlung erfordert habe.

Die Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren jeweils keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags droht dem Angeklagten I. eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Versuch kann jedoch milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Schwerer Raub u. a. in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
12.10.26, 09:00 ; 15.10.26, 09:00 ; 30.10.26, 09:00                                            

Raum 90

6 KLs 6/26

Dem im Mai 1992 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung vorgeworfen.

Er soll sich im Mai 2026 zur Wohnung des mutmaßlich Geschädigten begeben haben, um die Rückgabe von Betäubungsmitteln oder entsprechenden Wertersatz zu fordern. Vor der Wohnung soll er unvermittelt auf den mutmaßlich Geschädigten eingeschlagen und - als dieser zu Boden gegangen sei - gegen dessen Kopf getreten haben. Dann soll der Angeklagte den mutmaßlich Geschädigten aufgefordert haben, ihm seine Schuhe und seine Jacke zu geben, was dieser aus Angst vor weiter Gewaltanwendung auch getan haben soll.

Kurz danach soll er sich in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten begeben haben, in der sich eine weitere Person aufgehalten habe. Dieser soll der Angeklagte plötzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, woraufhin der weitere mutmaßlich Geschädigte bewusstlos zu Boden gegangen sei und der Angeklagte ihn mehrfach gegen den Kopf getreten haben soll. Anschließend soll der Angeklagte 70 € aus dessen Hosentasche, einen Beutel Tabak, einen Pullover und einen Rucksack gefüllt mit Betäubungsmitteln an sich genommen und die Wohnung verlassen haben, um die Gegenstände für sich zu behalten.

Durch die Tritte und Schläge soll der weitere mutmaßlich Geschädigte mehrere blutende Gesichtsverletzungen und eine leichte Gehirnerschütterung erlitten haben. Infolge der Behandlung soll er zudem das Augenlicht auf dem linken Auge verloren haben.

Der Angeklagte hat bisher keine Angaben gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Versuchter Mord u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
13.10.26, 09:00 ; 15.10.26, 09:00 ; 22.10.26, 09:00 ; 28.10.26, 09:00

Raum 141

1 Ks 5/26

Dem im Oktober 1991 geborenen Angeklagten R. wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, dem im Juni 1977 geborenen Angeklagten K. Körperverletzung vorgeworfen.

Dem Angeklagten K. wird zu Last gelegt, nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung im April 2026 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes mit Faustschlägen auf den mutmaßlich Geschädigten eingewirkt zu haben, wodurch dieser Schürfwunden im Gesicht und ein blaues Auge erlitten haben soll. Schließlich soll der mutmaßlich Geschädigte den um sich schlagenden und tretenden Angeklagten K. zu Boden gebracht haben. Währenddessen soll sich der Angeklagte R. dem mutmaßlich Geschädigten von hinten unbemerkt genähert und ihm unvermittelt und wuchtig mit einem Einhandmesser in den Rücken gestochen haben. Die dadurch verursachten Verletzungen sollen dazu geführt haben, dass für den mutmaßlich Geschädigten akute Lebensgefahr bestanden habe und er umgehend intensivmedizinisch habe betreut werden müssen. 

Die Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht dem Angeklagten R. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Versuch kann jedoch milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3264
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz