Menu
menu

Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2026

02.10.2026, Magdeburg – 34/2026

  • Landgericht Magdeburg

Versuchter Mord an einem Polizisten im Zusammenhang mit einem Fußballspiel am 24. Januar 2026 in Magdeburg

21a Ks 162 Js 10115/26 (6/26) – 1a. Strafkammer - Schwurgericht

 

1 Angeklagter

3 Sachverständige

19 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 06. Oktober 2026, 13.00 Uhr, Saal A 23

Fortsetzungstermine:        20., 21., 27. und 28. Oktober 2026, 02., 03., 10. 

                                          und 11. November 2026, 01. und 02. Dezember

                                           2026, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23

                                           weitere Termine sind jeweils dienstags und 

                                            mittwochs möglich

 

Einem 31-jährigen Mann aus Magdeburg wird versuchter Mord, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Die Tat soll sich am Abend des 24. Januar 2026 im Rahmen eines Fußballspiels der 2. Bundesliga zwischen dem 1. FC Magdeburg (FCM) und der SG Dynamo Dresden im Stadion in Magdeburg ereignet haben. In der Halbzeitpause sollen sogenannte FCM-Fans zur Sicherung des Spiels eingesetzte Polizeibeamte angegriffen haben. Der Angeklagte soll einen rund 5 kg schweren Pflasterstein aus einem Abstand von wenigen Metern auf einen Polizeibeamten geworfen und diesen am Kopf getroffen haben. Aufgrund der Umstände des Vorfalls soll der Angeklagte dabei zumindestens billigend in Kauf genommen haben, dass der Wurf zu tödlichen Verletzungen hätte führen können.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von dem Mordmerkmal niedrige Beweggründe aus.

Der Angeklagte wurde am 04.03.2026 festgenommen und befindet sich seit dem in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Bei dem Verfahren handelt es sich um den zweiten Prozess wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit dem Fußballspiel. Am Montag, dem 20. Juli 2026, hatte der erste Prozess begonnen, der nach derzeitiger Planung bis 23. Oktober 2026 andauert.

 

Straftaten eines möglicherweise psychisch kranken Mannes in Magdeburg und Könnern

25 KLs 130 Js 62650/25 (12/26) – 5. Große Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenkläger

1 psychiatrischer Sachverständiger

 

Prozesstag:                       Dienstag, 06. Oktober 2026, 09.00 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermine:         12. Oktober 2026, 11.00 Uhr, 02. November 2026,

                                           11.00 Uhr, 04., 10. und 11. November 2026, 

                                            09.30 Uhr,  16. November 2026, 11.00 Uhr, 17., 

                                           24. und 25. November 2026, jeweils 09.30 Uhr, 

                                           Saal 5

Einem 44-jährigen Mann aus Bernburg werden verschiedene Straftaten vorgeworfen. So soll er am 21. Mai 2025 im Bereich vor dem Hauptbahnhof Magdeburg Körperverletzungsdelikte begangen und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben. Am 29.12.2025 soll er in Könnern in einem Gartengrundstück randaliert haben. Auf Nachfrage eines Zeugen soll er dann diesen geschlagen, getreten, das Handy und den Wohnmobilschlüssel mit Wohnungsschlüssel weggenommen haben. Der Zeuge, der als Nebenkläger auftritt, soll durch den Angriff diverse Frakturen erlitten haben. Anschließend soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft Hosen, Röcke und Jacken für Frauen entwendet haben. Am 30.12.2025 soll der Angeklagte mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug, ohne die zum Führen des Fahrzeuges erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, öffentliche Straßen befahren haben. Dabei soll er zudem schussbereit in seiner linken Jackentasche einen zu einer scharfen Schusswaffe umgebauten Schreckschussrevolver mit sich geführt haben.

Der Angeklagte soll an einer psychischen Erkrankung leiden. Im Fall einer Verurteilung kommt daher je nach dem, ob und inwieweit der Angeklagte schuldfähig ist, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Verurteilung zu einer Haftstrafe in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagten von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

 

Versuchter Mord in einem Krankenhaus in Magdeburg

21a Ks 162 Js 18816/26 (8/26) – 1a. Strafkammer – Schwurgericht -

 

1 Beschuldigte

1 Nebenklägerin

2 Sachverständige

25 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Donnerstag, 08. Oktober 2026, 09.30 Uhr, 

                                          Saal A 23

Fortsetzungstermine:        13. Oktober 2026, 09.30 Uhr, 14. und

                                          26. Oktober 2026, 13.00 Uhr, 04. November 

                                           2026, 11.00 Uhr, und 26. November 2026,

                                           14.00 Uhr, jeweils Saal A 23

 

Einer möglicherweise psychisch kranken 25 Jahre alten Frau aus Magdeburg wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 16. April 2026 in Magdeburg in einem Hospiz eine schwerstbehinderte 21-jährige Frau versucht zu haben, zu erstechen. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Beschuldigte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat.

Sollte der Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden, kommt zum einen die Verhängung einer Haftstrafe oder die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für die Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

 

Räuberischer Diebstahl in Magdeburg

25 KLs 266 Js 17667/26 (14/26) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 13. Oktober 2026, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermine:        14. Oktober 2026, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. April 2026 in einem Bekleidungsgeschäft in Magdeburg geplant zu haben, möglichst viele Kleidungsstücke zu entwenden, um hierdurch seinen Lebensunterhalt zu erzielen. Hierzu soll der Angeklagte Diebstahlssicherungen an der Bekleidung abgerissen oder mit einem Seitenschneider abgetrennt haben. Auf das Tun des Angeklagten soll ein Ladendetektiv aufmerksam geworden sein, der diesen beobachtete. Als der Angeklagte mit den mehreren Hosen, Gürteln und T-Shirts im Gesamtwert von rund 750 € den Laden verlassen wollte, ohne die Kleidungsstücke zu zahlen, soll er von dem Ladendetektiv angesprochen worden sein und versuchte dann zu flüchten. Als der Ladendetektiv den Angeklagten versuchte festzuhalten, soll der Angeklagte versucht haben, diesen mit dem Seitenschneider zu bedrohen und ihn zu schlagen und nach ihn zu treten. Schließlich soll es dem Ladendetektiv gelungen sein, den Beklagten festzuhalten und der Polizei zu übergeben. Der Angeklagte, der ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

 

versuchter Mord in Calbe

21a Ks 162 Js 19569/26 (4/26) – 1a. Strafkammer - Schwurgericht

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

Zeugen werden zu einem späteren Zeitpunkt geladen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 20. Oktober 2026, 13.30 Uhr, Saal A 23

Fortsetzungstermine:        21. Oktober und 03. November 2026, 13.00 Uhr,

                                         16., 18. Und 23. November 2026, 0930 Uhr, sowie 

                                         25. November 2026, 13.00 Uhr, jeweils Saal A 23                                       

Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen versucht zu haben, seine Ehefrau zu ermorden, weil diese mit ihrem gemeinsamen Sohn im Säuglingsalter ausziehen und sich scheiden lassen wollte. Am 23.04.2026 soll der Angeklagte im Rahmen eines Streits über die Trennung seiner Frau, die ihm den Rücken zugewandt haben soll, mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen haben, worauf sich ein Kampf entspann, in dessen Verlauf der Angeklagte die Zeugin gewürgt und weiter auf sie eingestochen haben soll. Schließlich soll es der Zeugin gelungen sein, aus der Wohnung zu fliehen und um Hilfe zu rufen.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe aus. Der Angeklagte befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft und hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

 

Löffler

Pressesprecher

Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz