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(LAG) Arbeitsgericht Magdeburg – Streik im Nahverkehr

23.03.2026, Halle (Saale) – 002/2026

  • Landesarbeitsgericht

Arbeitsgericht Magdeburg – 2 Ga 10/26
Harzer Verkehrsbetriebe GmbH./. Gewerkschaft ver.di

Am Sonntag, den 22.03.2026 hat das Arbeitsgericht Magdeburg durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft ver.di entschieden, dass Arbeitsniederlegungen am 23.03.2026 im Unternehmen der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH für das Einzugsgebiet des Landkreises Harz für die ab dem 23.03.2026 um 2:00 Uhr aufgerufenen Warnstreiks in der Zeit von 5:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr wegen der Schülerbeförderung untersagt sind. Im Übrigen hat es den Antrag der Harzer Verkehrsbetriebe zurückgewiesen.

Soweit dem Antrag stattgegeben worden ist, kann von der Gewerkschaft ver.di Widerspruch eingelegt werden.

Bundschuh
Pressesprecher

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