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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Kostenbeteiligung bei
Unfall nach Trunkenheitsfahrt

05.03.2010, Halle (Saale) – 2

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

Halle, 5. März 2010

 

 

 

(LSG LSA) Kostenbeteiligung bei

Unfall nach Trunkenheitsfahrt

 

 

 

 

 

Für die Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall kann

die gesetzliche Krankenkasse von ihrem Mitglied eine finanzielle Beteiligung

verlangen und das Krankengeld kürzen. Der Versicherte war volltrunken und mit

Canabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und

das gezahlte Krankengeld beliefen sich auf 10.000 ¿. Er wurde rechtskräftig

wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Die Krankenkasse

forderte daraufhin 20% der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds zurück.

 

 

 

Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat die dagegen gerichtete

Klage des Versicherten abgewiesen. Nach Ansicht der Richter sei die

Kostenbeteiligung zu Recht erfolgt. Wer vorsätzlich eine

Straßenverkehrsgefährdung begehe, könne an den Behandlungskosten beteiligt

werden und müsse anteilig das Krankengeld zurückzahlen. Eine Kostenbeteiligung

von 20% sei angemessen, zumal der Versicherte seine Einkommensverhältnisse

nicht offen gelegt habe.

 

 

 

Sozialgericht

Dessau-Roßlau, Urteil vom 24. Februar 2010, S 4 KR 38/08, nicht rechtskräftig.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

§ 52 SGB V

- Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

 

(1) Haben sich Versicherte eine

Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder

vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der

Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder

teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer

Thüringer Straße 16

06112 Halle

Tel: (0345) 220-2113

Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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