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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Keine freie Arztwahl
bei "Lucentis®"- Behandlung

02.07.2010, Halle (Saale) – 6

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 006/10

 

 

 

Halle, 2. Juli 2010

 

 

 

(LSG LSA) Keine freie Arztwahl

bei "Lucentis®"- Behandlung

 

 

 

 

 

Das Arzneimittel Lucentis® wird bei Netzhauterkrankungen

in den Glaskörper des Auges injiziert. Diese Behandlung kann von Ärzten bei den

gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht abgerechnet werden. In Sachsen-Anhalt

sind daher von den Krankenkassen Versorgungsverträge u.a. mit der

Universitätsklinik Halle geschlossen worden. Dort wird eine Ampulle des

Arzneimittels durch die Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um

die sehr hohen Kosten zu senken.

 

 

 

Eine gesetzlich Krankenversicherte hatte im Wege des

einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme

für eine Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf

freie Arztwahl. Wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei

diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar.

 

 

 

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat den Antrag

zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter wäre die begehrte Behandlung fast

doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung

des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren

Behandlungsqualität, zumal die Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung

einer Universitätsklinik denen eines niedergelassenen Arztes überlegen seien.

Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots

der Krankenkassen hinzunehmen.

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.

April 2010, L 5 KR 5/10 B ER, rechtskräftig.

 

 

 

 

 

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E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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