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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Feuerwehr hilft bei
Krankentransport ? wer zahlt?

03.11.2010, Halle (Saale) – 10

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 010/10

 

 

 

Halle, 3. November 2010

 

 

 

(LSG LSA) Feuerwehr hilft bei

Krankentransport ¿ wer zahlt?

 

 

 

 

 

Ein gesetzlich Krankenversicherter

musste mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen

seines Übergewichts konnte er aber weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter

die Wohnung im ersten Stock verlassen. Die Freiwillige Feuerwehr musste

einspringen. Sie holte den Mann mittels Trage und Drehleiter auf die Straße und

brachte ihn auch wieder zurück in die Wohnung. Die Krankenkasse wollte die

Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien.

Der Versicherte klagte erfolgreich dagegen. Das Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt hat die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt. Die Richter

meinten, es habe sich um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der

Krankenhausbehandlung gehandelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie

etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungspflicht der Kommune.

 

 

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010, L 10 KR 59/08, rechtskräftig.

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer

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Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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