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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Kein
Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag

11.07.2011, Halle (Saale) – 7

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 007/11

 

 

 

Halle, 11. Juli 2011

 

 

 

(LSG LSA) Kein

Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag

 

 

 

 

 

Wer einen Arbeitsvertrag allein zur

Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechtsmissbräuchlich und wird

nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

 

 

 

Die nicht krankenversicherte Klägerin

war als einzige Beschäftigte im maroden Imbissbetrieb ihres Vaters angestellt

worden. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen

Krankheit stationär behandelt werden und ist seither arbeitsunfähig. Die

Krankenkasse lehnte ein Versicherungsverhältnis ab. Die dagegen gerichtete

Klage ist ohne Erfolg geblieben. Die Richter sind von einem Scheinarbeitsverhältnis

ausgegangen, das allein zur Absicherung gegen Krankheit geschlossen wurde. Eine

Arbeitsleistung habe die Klägerin nicht erbracht, es sei auch für sie keine

Ersatzkraft eingestellt worden. Umsätze hätte Betrieb wohl nicht gemacht. Die

geringe Lohnhöhe sowie die Aushändigung in bar in der Klinik entsprächen nicht

einem üblichen Arbeitsverhältnis. Die Krankheit dürfte schon bei

Vertragsabschluss bekannt gewesen sein; medizinische Ermittlungen durch das

Gericht habe die Klägerin aber verweigert.

 

 

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2011, L 10 KR 52/07, rechtskräftig

 

 

 

Impressum:

 

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