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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Transparenzbericht
erfolgreich blockiert

23.08.2011, Halle (Saale) – 8

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 008/11

 

 

 

Halle, 23. August 2011

 

 

 

(LSG LSA) Transparenzbericht

erfolgreich blockiert

 

 

 

 

 

Betreiber von Pflegeeinrichtungen

müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über

ihre Pflegequalität im Internet und in der Einrichtung grundsätzlich dulden.

Negative Bewertungen in den Transparentberichten sind wegen des

Informationsbedürfnisses der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger

hinzunehmen.

 

 

 

Das Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt hat allerdings auf Antrag eines ambulanten Pflegedienstes die

Veröffentlichung eines negativen Transparentberichts vorläufig untersagt. Dort

war für "pflegerische Leistungen" die Note 5,0 vergeben worden. Nach Auffassung

der Richter sei diese Bewertung nach Angaben von nur einem der 5 Befragten

vergeben worden. Daher seien in verfassungskonformer Auslegung der

Prüfvorschriften mindestens 10 statt - wie vorgesehen - nur 5 Pflegebedürftige

einzubeziehen. Ansonsten könnten die Prüfergebnisse statistisch unbrauchbar

oder zweifelhaft sein. Diese Zahl werde auch von den Wissenschaftlern

gefordert, die die Transparenzvereinbarungen und bisherigen Ergebnisse

ausgewertet hätten.

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juli

2011, L 4 P 44/10 B ER, rechtskräftig

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Sozialgesetzbuch Elftes Buch -

Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

 

 

 

§ 114 Qualitätsprüfungen

 

(1) Zur Durchführung einer

Qualitätsprüfung erteilen die Landesverbände der Pflegekassen dem Medizinischen

Dienst der Krankenversicherung ¿ einen Prüfauftrag. ¿

 

(2) Die Landesverbände der

Pflegekassen veranlassen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen bis zum 31.

Dezember 2010 mindestens einmal und ab dem Jahre 2011 regelmäßig im Abstand von

höchstens einem Jahr eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der

Krankenversicherung ¿

 

 

 

§ 115 Ergebnisse von

Qualitätsprüfungen

 

(1a) Die Landesverbände der

Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten

Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und

Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich,

übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer

geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Hierbei sind die Ergebnisse

der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ¿

zugrunde zu legen ¿ Ergebnisse von Wiederholungsprüfungen sind zeitnah zu

berücksichtigen. Das Datum der letzten Prüfung durch den Medizinischen Dienst

der Krankenversicherung, eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer

Bewertungssystematik sowie eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse sind an gut

sichtbarer Stelle in jeder Pflegeeinrichtung auszuhängen ¿

 

 

 

Die Kriterien der Veröffentlichung

einschließlich der Bewertungssystematik sind durch den Spitzenverband Bund der

Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf

Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bis zum 30. September

2008 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der

Krankenkassen zu vereinbaren.

 

 

 

§ 2 Satz 2 der

Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA)

 

Die je ambulanten Pflegedienst

einbezogenen Menschen mit Sachleistungsbezug werden entsprechend der Verteilung

nach Pflegestufen und innerhalb dieser zufällig ausgewählt. Es werden 10 v.H.,

jedoch mindestens 5 und höchstens 15 pflegebedürftige Menschen in die Prüfung

einbezogen.

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer

Thüringer Straße 16

06112 Halle

Tel: (0345) 220-2113

Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de