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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Keine Prozesskostenhilfe für Klagen wegen verfassungswidriger Regelsätze
18.09.2013, Halle (Saale) – 9
- Landessozialgericht
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Wer
gegen die bewilligten Leistungen nach dem SGB II allein mit der Begründung
klagt, die Regelsätze für Erwachsene seien verfassungswidrig, hat keinen
Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die ab 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze
sind zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend.
Die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Ermittlung der
Regelsatzhöhe wegen methodischer Mängel für verfassungswidrig hält, ist
fernliegend. Daher sind hinreichende Aussichten für einen solchen Prozess nicht
gegeben und die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse
scheidet aus.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2013, L
5 AS 606/12 B, rechtskräftig
Hintergrund:
Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren wird nur bewilligt,
wenn die Kläger wirtschaftlich bedürftig sind und hinreichende Aussichten auf
Erfolg der Klage bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Februar
2010 (1 BvL 1/09) die bis dahin geltenden Regelsätze für verfassungswidrig
erklärt. Allerdings wurde nicht festgestellt, dass die Leistungen zur Sicherung
eines menschenwürdigen Existenzminimum unzureichend sind. Vielmehr wurden
methodische Mängel bei der Ermittlung der Regelsätze gerügt. Der Gesetzgeber
hat zum 1. Januar 2011 die Regelsätze neu ermittelt und die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen. Das Bundessozialgericht hat schon
mehrfach entschieden, dass die neu ermittelten Regelsätze verfassungskonform
sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch aus.
Vielfach wird - mithilfe von Rechtsanwälten - gegen die Leistungsbewilligung
geklagt und allein die Verfassungswidrigkeit gerügt. Für den Fall der
Bewilligung von Prozesskostenhilfe müsste das Honorar der Rechtsanwälte aus der
Staatskasse bezahlt werden.
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