Menu
menu

Kontakt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Verbot des Führens einer Gaststätte als Nebentätigkeit bleibt sofort vollziehbar

15.08.2016, Magdeburg – 5

  • Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht hat über den Antrag einer Polizeibeamtin entschieden, die sofortige Vollziehbarkeit eines ihr gegenüber ausgesprochenen Verbotes, eine Nebentätigkeit als Geschäftsführerin einer Gaststätte auszuüben, aufzuheben. Der Senat hat hierzu keine Veranlassung gesehen. Zu Recht sei schon das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass es dem Ansehen der Verwaltung abträglich sein könne und daher dienstliche Interessen beeinträchtige, wenn eine Beamtin, die längerfristig krankgeschrieben sei, gleichwohl eine Gaststätte betreibe. Wenn ein Beamter zu Erwerbszecken aus Eigennutz einer privaten Nebentätigkeit nachgehe, erwecke er den Eindruck, nicht so krank zu sein, dass er zur Dienstleistung außerstande ist und somit Dienstbezüge erhalte, ohne zugleich seine Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen. Dies gelte insbesondere, wenn die Nebentätigkeit wie vorliegend in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sei.Soweit schon deshalb die Nebentätigkeit zu Recht verboten worden sei, komme es auf die Frage, ob auch die zeitliche Beanspruchung durch die Gaststätte eine ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindere, nicht mehr entscheidend an, auch wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen.VG Halle, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 5 B 359/16 HAL -;OVG LSA, Beschluss vom 12. August 2016 - 1 M 99/16 -

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de