Menu
menu

Kontakt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Ungültigkeit der Wiederholungswahl des Stadtrats der Hansestadt Stendal wird erneut geprüft

17.08.2016, Magdeburg – 6

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt hat

mit Beschluss vom 16. August 2016 die Berufung des Stadtrates der

Hansestadt Stendal gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20. April

2016 zugelassen, durch das die Ungültigkeit der Wiederholungswahl des

Stadtrates der Hansestadt Stendal vom 21. Juni 2015 festgestellt worden war.

Damit ist erneut gerichtlich zu prüfen, ob bei der Bestimmung der Wahlbewerber

der FDP für die Stadtratswahl das Gebot der geheimen

Abstimmung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) verletzt wurde

und ob sich ein eventueller Verstoß dagegen auf die

Sitzverteilung im Stadtrat ausgewirkt haben kann (§ 52 Abs. 1 Nr. 4

KWG LSA). Hierfür sind jedenfalls die am 21. Juni 2015 gewählten

Mitglieder des Stadtrates notwendig beizuladen, weil die Entscheidung über die

(Un-)Gültigkeit der Wahl ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann. Mit einer

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Berufung ist im 1. Halbjahr 2017 zu rechnen.

 

OVG LSA, Beschluss vom 16. August 2016 - Az. 4 L 88/16VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2016 - Az. 9 A 723/15 MD

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de