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(OVG LSA) Ungültigkeit der Wiederholungswahl des Stadtrats der Hansestadt Stendal wird erneut geprüft
17.08.2016, Magdeburg – 6
- Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt hat
mit Beschluss vom 16. August 2016 die Berufung des Stadtrates der
Hansestadt Stendal gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20. April
2016 zugelassen, durch das die Ungültigkeit der Wiederholungswahl des
Stadtrates der Hansestadt Stendal vom 21. Juni 2015 festgestellt worden war.
Damit ist erneut gerichtlich zu prüfen, ob bei der Bestimmung der Wahlbewerber
der FDP für die Stadtratswahl das Gebot der geheimen
Abstimmung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) verletzt wurde
und ob sich ein eventueller Verstoß dagegen auf die
Sitzverteilung im Stadtrat ausgewirkt haben kann (§ 52 Abs. 1 Nr. 4
KWG LSA). Hierfür sind jedenfalls die am 21. Juni 2015 gewählten
Mitglieder des Stadtrates notwendig beizuladen, weil die Entscheidung über die
(Un-)Gültigkeit der Wahl ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann. Mit einer
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Berufung ist im 1. Halbjahr 2017 zu rechnen.
OVG LSA, Beschluss vom 16. August 2016 - Az. 4 L 88/16VG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2016 - Az. 9 A 723/15 MD
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