Menu
menu

Kontakt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Feldhamster dürfen vorerst nicht umgesiedelt werden

04.01.2017, Magdeburg – 1

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Der 3. Senat das Oberverwaltungsgerichts

des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) hat mit Beschluss vom 3. Januar 2017 entschieden, dass die vom Landkreis

Mansfeld-Südharz erlassene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung

von Feldhamstern in Sangerhausen während der Winterschlafphase nicht vollzogen werden darf. Er

gab damit einer Beschwerde des BUND statt, der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Halle auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung noch unterlegen war. Mit der

Ausnahmegenehmigung des Landkreises Mansfeld-Südharz sollte naturschutzrechtlich

die Voraussetzung dafür geschaffen werden, im März 2017 im Südwesten der Stadt Sangerhausen

mit der Errichtung von Gewächshäusern zu beginnen. Diese sind Teil eines aus

drei Bauabschnitten bestehenden "Gartenbau-Kompetenzzentrums".Anders

als das Verwaltungsgericht Halle geht das OVG in Anbetracht einer neueren Entscheidung

des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. November 2016 (Rs. C-243/15) davon aus,

dass eine Befugnis des Umweltverbandes zur Erhebung eines Widerspruchs gegen

eine solche Ausnahmegenehmigung besteht.Das

OVG hält einen Sofortvollzug der Ausnahme für nicht

gerechtfertigt, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der

Ausnahmegenehmigung bestehen. Nach Auffassung des Senats liegen keine

ausreichenden Gründe dafür vor, dass mit der Umsiedlung der Feldhamster während

der Winterschlafphase begonnen werden muss.Europäisches

und nationales Naturschutzrecht verlangen, dass für einen Vorhabenträger ? hier

den Betreiber des Gartenbauzentrums - keine zumutbare Alternative auch

bezüglich der konkreten Ausführung seines Vorhabens besteht. Der Vorhabenträger

kann die Alternativlosigkeit seines Vorhabens in zeitlicher Hinsicht nicht

dadurch herbeiführen, dass er bereits Lieferverpflichtungen eingegangen ist. Zudem

wurde bislang nur ein Bauvorbescheid für einen Teil der Anlagen unter verschiedenen

Bedingungen erteilt und noch kein prüffähiger Bauantrag für das gesamte

Vorhaben eingereicht. Auch liegt bislang noch kein Nachweis darüber vor, dass nach

Ende des Winterschlafs im Frühjahr 2017 die vorgesehenen

Aussiedlungsflächen für die Feldhamster verfügbar sind. Das Naturschutzrecht verlangt

zudem, dass sich bei Durchführung der geplanten Umsiedlung der Erhaltungszustand

der Feldhamsterpopulationen nicht verschlechtert. Dies muss nachgewiesen sein,

insbesondere weil sich die

Feldhamsterpopulationen in einem sogenannten ungünstigen Erhaltungszustand

befinden. Der Senat hat auch Zweifel daran, ob dieser Nachweis hier erbracht

ist.

 

VG

Halle, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 4 B 620/16 HAL -

OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 2 M 118/16 -

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de