Menu
menu

Kontakt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) 77 Pferde dürfen verkauft werden

10.05.2017, Magdeburg – 4

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts

des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. Mai 2017 die Beschwerde

eines Pferdewirts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen, der sich

gegen die Wegnahme und Veräußerung von 77 Pferden sowie gegen ein Verbot, zukünftig

Pferde zu halten gewandt hatte. Bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg

hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche

gegen die drei Bescheide des Landkreises abgewiesen. Mit der Beschwerde hat der

Pferdewirt keine Gründe vorgebracht, die eine Änderung dieses Beschlusses

gerechtfertigt hätten.

 

Der 3. Senat ist davon ausgegangen, dass

der Landkreis dem Pferdewirt zu Recht mehrfache schwere Verstöße gegen

tierschutzrechtliche Bestimmungen vorgeworfen hat. So waren zwei Jungpferde

wegen erheblichen Parasitenbefalls verendet, ein anderes Pferd war deutlich

sichtbar erkrankt, ohne einem Tierarzt vorgestellt worden zu sein. Zahlreiche

weitere Pferde wiesen teils erhebliche Ernährungs- und Pflegemängel auf, den

Tieren stand über einen längeren Zeitraum kein Wasser zur Verfügung. Diese lange

andauernden Mängel seien in einem amtstierärztlichen Gutachten, dem besondere

Aussagekraft zukomme sowie durch zahlreiche Lichtbilder hinreichend belegt. Die

tierschutzwidrigen Zustände hätten bei den Tieren zu erheblichen und länger andauernden

Schmerzen und Qualen geführt.

 

Sowohl die Wegnahme der Tiere als auch das

umfassende Haltungsverbot seien verhältnismäßig. Das bloße Bestreiten jeglicher

Haltungsmängel durch den Landwirt begründe hinreichend die Annahme, dass andere

Maßnahmen, etwa die Fortnahme nur einzelner Tiere, nicht genügt hätten, um den

verbleibenden Tieren weitere Qualen zu ersparen. Um die Kosten der Verwahrung

der fortgenommenen Tiere möglichst gering zu halten, sei auch die Veräußerung

der Tiere rechtmäßig. Es sei auch nach der Beschwerdeschrift nicht erkennbar,

dass der Landwirt inzwischen tierschutzgerechte Haltungsbedingungen geschaffen

habe.

 

VG Magdeburg, Beschluss vom 20. Februar 2017 - Az. 1 B 12/17 MD -

OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2017 - Az. 3 M 51/17 -

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de