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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Ambulance unterliegt vor dem Oberverwaltungsgericht im Streit um die Vergabe von Rettungsdienstleistungen

22.06.2018, Magdeburg – 3

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

Im Streit um die Vergabe von

Rettungsdienstleistungen im Saalekreis hat das Oberverwaltungsgericht heute mehrere

Entscheidungen getroffen. Die seitens des Landkreises und des ASB gegen den

Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle erhobenen Beschwerden hatten Erfolg.

 

Das Verwaltungsgericht Halle

hatte der Ambulance Merseburg GmbH ab 25. Juni 2018 die Zuständigkeit für die

Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zugesprochen. Das

Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung heute abgeändert und die

Eilanträge der Ambulance Merseburg GmbH abgelehnt. Damit bleibt die

Zuständigkeit des ASB für die Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zunächst

bis auf weiteres erhalten. Die Ambulance hatte im Eilverfahren argumentiert,

Rettungsdienstleistungen dürfe nach den einschlägigen Bestimmungen des

Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 13 Abs. 3 Nr. 3 RettDG LSA[1]) nur

anbieten, wer seinen Mitarbeitern eine "tarifgerechte Vergütung"

garantiere. Dies, so die Ambulance, sei beim ASB nicht der Fall. Das

Oberverwaltungsgericht hat hierzu festgestellt, dass nur diejenigen

Rettungsdiensteanbieter gesetzlich verpflichtet seien,  ihre Beschäftigten

"tarifgerecht" zu entlohnen, die einer Tarifbindung unterlägen. Der

Gesetzgeber habe lediglich für kommunale Rettungsdienste die Einheitlichkeit

des Tarifrechts im öffentlichen Dienst wahren wollen. Für private Anbieter und

freie Träger von Rettungsdienstleistungen (Hilfsorganisationen), die - wie der

ASB - nicht der Tarifbindung unterlägen, gelte dies hingegen nicht. Auch hat

sich der durch die Ambulance gegenüber dem ASB erhobenen Vorwurf eines ?Dumpingangebots?

aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts nicht feststellen lassen. Die Ambulance

habe im Eilverfahren nicht glaubhaft machen können, dass die Entgelte, die der

ASB seinen Beschäftigten im Rettungsdienst zahle, unangemessen niedrig seien.

 

OVG LSA, Beschlüsse vom 22. Juni 2018 - 3 M 262/18 u. a.

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[1] § 13

Abs. 3 Nr. 3 RettDG LSA: Die Genehmigung soll insbesondere verwehrt werden,

wenn die Bewerber nicht die Gewähr einer tarifgerechten Vergütung ihrer im

Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter bieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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