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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
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(OVG LSA) Ambulance unterliegt vor dem Oberverwaltungsgericht im Streit um die Vergabe von Rettungsdienstleistungen
22.06.2018, Magdeburg – 3
- Oberverwaltungsgericht
Im Streit um die Vergabe von
Rettungsdienstleistungen im Saalekreis hat das Oberverwaltungsgericht heute mehrere
Entscheidungen getroffen. Die seitens des Landkreises und des ASB gegen den
Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle erhobenen Beschwerden hatten Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Halle
hatte der Ambulance Merseburg GmbH ab 25. Juni 2018 die Zuständigkeit für die
Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zugesprochen. Das
Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung heute abgeändert und die
Eilanträge der Ambulance Merseburg GmbH abgelehnt. Damit bleibt die
Zuständigkeit des ASB für die Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zunächst
bis auf weiteres erhalten. Die Ambulance hatte im Eilverfahren argumentiert,
Rettungsdienstleistungen dürfe nach den einschlägigen Bestimmungen des
Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 13 Abs. 3 Nr. 3 RettDG LSA[1]) nur
anbieten, wer seinen Mitarbeitern eine "tarifgerechte Vergütung"
garantiere. Dies, so die Ambulance, sei beim ASB nicht der Fall. Das
Oberverwaltungsgericht hat hierzu festgestellt, dass nur diejenigen
Rettungsdiensteanbieter gesetzlich verpflichtet seien, ihre Beschäftigten
"tarifgerecht" zu entlohnen, die einer Tarifbindung unterlägen. Der
Gesetzgeber habe lediglich für kommunale Rettungsdienste die Einheitlichkeit
des Tarifrechts im öffentlichen Dienst wahren wollen. Für private Anbieter und
freie Träger von Rettungsdienstleistungen (Hilfsorganisationen), die - wie der
ASB - nicht der Tarifbindung unterlägen, gelte dies hingegen nicht. Auch hat
sich der durch die Ambulance gegenüber dem ASB erhobenen Vorwurf eines ?Dumpingangebots?
aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts nicht feststellen lassen. Die Ambulance
habe im Eilverfahren nicht glaubhaft machen können, dass die Entgelte, die der
ASB seinen Beschäftigten im Rettungsdienst zahle, unangemessen niedrig seien.
OVG LSA, Beschlüsse vom 22. Juni 2018 - 3 M 262/18 u. a.
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[1] § 13
Abs. 3 Nr. 3 RettDG LSA: Die Genehmigung soll insbesondere verwehrt werden,
wenn die Bewerber nicht die Gewähr einer tarifgerechten Vergütung ihrer im
Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter bieten.
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