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Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen

19.09.2018, Magdeburg – 6

  • Oberverwaltungsgericht

Der für den heutigen Nachmittag geplante Bürgerdialog der AfD-Landtagsfraktion kann nicht in der Europäischen Bibliothek für Homöopathie, Samuel-Hahnemann-Saal, in Köthen stattfinden. Dies entschied heute der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einer Eilentscheidung. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Halle den Antrag der Fraktion auf Erlass einer  einstweiligen Anordnung zur Nutzung des "Hahnemann-Saals" als Tagungsräumlichkeiten abgelehnt.Der Senat stellte fest, dass politische Parteien oder Fraktionen nur dann einen Anspruch auf Durchführung einer politischen Veranstaltung in städtischen Räumlichkeiten haben, wenn diese zu diesem Zweck gewidmet oder in der Vergangenheit von der Kommune bereits für politische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt worden sind. Denn von einer entsprechenden Widmung oder Vergabepraxis darf die Kommune nicht ohne sachlichen Grund zu Ungunsten anderer politischer Parteien oder Fraktionen abweichen. Eine entsprechende Widmung oder Vergabepraxis konnte die AfD-Landtagsfraktion allerdings nicht belegen. OVG LSA, Beschluss vom 19. September 2018 - 4 M 172/18 -VG Halle, Beschluss vom 17. September 2018 - 3 B 414/18 HAL -

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