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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

Oberverwaltungsgericht bestätigt den Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)

10.10.2018, Magdeburg – 8

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Das

Oberverwaltungsgericht hat in zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Beschwerden gegen Beschlüsse

des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen, mit denen die von der Stadt Halle

(Saale) für die Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde erteilte

Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt worden war. Das Verwaltungsgericht hatte

angenommen, die Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde durch die

Errichtung von zwei Gebäuden auf dem Nachbargrundstück sei unzulässig. Den

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts lagen zwei Widersprüche von Nachbarn

zugrunde, die sich gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des Instituts

zur Wehr gesetzt hatten. Das Verwaltungsgericht hatte den Nachbarn in erster Instanz

Recht gegeben.

 

 

 

Das

Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts jetzt

bestätigt. Es hat angenommen, dass die nähere Umgebung des Baugrundstücks im

Paulusviertel einem allgemeinen Wohngebiet entspreche und dass die geplante

Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde in einem allgemeinen Wohngebiet

unzulässig sei. Die Berufsausübung von Ärzten sei in einem allgemeinen Wohngebiet

auf "Räume" beschränkt. Diese Regelung solle sicherstellen, dass die

Wohnnutzung nicht von anderen Nutzungen verdrängt werde. Dies habe gelte auch

für das Institut für Augenheilkunde, da es sich hierbei um eine Arztpraxis handele.

Dessen geplante Erweiterung übersteige wegen ihrer Größe den zulässigen Umfang.

 

 

 

OVG LSA,

Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 ? 2 M 53/18 und 2 M 54/18

 

 

 

VG Halle,

Beschlüsse vom 11. Mai 2018 ? 2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL

 

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