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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Oberverwaltungsgericht bestätigt den Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)
10.10.2018, Magdeburg – 8
- Oberverwaltungsgericht
Das
Oberverwaltungsgericht hat in zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Beschwerden gegen Beschlüsse
des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen, mit denen die von der Stadt Halle
(Saale) für die Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde erteilte
Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt worden war. Das Verwaltungsgericht hatte
angenommen, die Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde durch die
Errichtung von zwei Gebäuden auf dem Nachbargrundstück sei unzulässig. Den
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts lagen zwei Widersprüche von Nachbarn
zugrunde, die sich gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des Instituts
zur Wehr gesetzt hatten. Das Verwaltungsgericht hatte den Nachbarn in erster Instanz
Recht gegeben.
Das
Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts jetzt
bestätigt. Es hat angenommen, dass die nähere Umgebung des Baugrundstücks im
Paulusviertel einem allgemeinen Wohngebiet entspreche und dass die geplante
Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde in einem allgemeinen Wohngebiet
unzulässig sei. Die Berufsausübung von Ärzten sei in einem allgemeinen Wohngebiet
auf "Räume" beschränkt. Diese Regelung solle sicherstellen, dass die
Wohnnutzung nicht von anderen Nutzungen verdrängt werde. Dies habe gelte auch
für das Institut für Augenheilkunde, da es sich hierbei um eine Arztpraxis handele.
Dessen geplante Erweiterung übersteige wegen ihrer Größe den zulässigen Umfang.
OVG LSA,
Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 ? 2 M 53/18 und 2 M 54/18
VG Halle,
Beschlüsse vom 11. Mai 2018 ? 2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL
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