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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Mündliche Verhandlung in Sachen ?Überprüfung der Krankenhausfinanzierung durch den Landesrechnungshof?
13.11.2018, Magdeburg – 10
- Oberverwaltungsgericht
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes
Sachsen-Anhalt verhandelt am
Dienstag, den 20. November 2018, um
11.30 Uhr,
im Saal 22 des
Justizzentrums Magdeburg,
Breiter Weg 203-206,
39104 Magdeburg
über die Klage des
Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt gegen das Ministerium für Arbeit, Soziales
und Integration des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen die Gemeinsame Kommission
des Landes Sachsen-Anhalt nach § 4 der Vereinbarung gemäß Artikel 14
Gesundheitsstrukturgesetz - GSG -.
Mit der Klage will der
Landesrechnungshof die Einsichtnahme in Unterlagen über die Verwendung von
Fördermitteln der Krankenhausfinanzierung nach dem Investitionsprogramm des
Landes für die Haushaltsjahre 1995 bis 2014, Einzelfördermaßnahmen nach
Krankenhausplan Teil C, durchsetzen. Dabei handelt es sich um Mittel aus einem
Investitionszuschlag, der im Zeitraum zwischen 1995 und 2014 von den Benutzern
eines Krankenhauses (Patienten) oder ihren Kostenträgern (z. B. Krankenkassen) für
jeden Belegungstag zu entrichten war. Die Auswahl der Fördermaßnahmen obliegt einer
Gemeinsamen Kommission, die sich aus Vertretern des Landes Sachsen-Anhalt, der
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Krankenkassen zusammensetzt. Insgesamt
wurden mit den Investitionszuschlägen Krankenhausinvestitionen in Höhe von über
550 Mio. ? finanziert.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg
hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Förderung von
Krankenhausinvestitionen durch die Gemeinsame Kommission sei keine Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Landes im Sinne von § 88 der Landeshaushaltsordnung
- LHO - und unterliege damit nicht der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Mit der hiergegen gerichteten Berufung verfolgt der Landesrechnungshof sein
Begehren weiter.
Aktenzeichen: 4 L 75/16
Vorinstanz: VG Magdeburg, 9
A 340/13 MD
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