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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Mündliche Verhandlung in Sachen ?Überprüfung der Krankenhausfinanzierung durch den Landesrechnungshof?

13.11.2018, Magdeburg – 10

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes

Sachsen-Anhalt verhandelt am

 

 

 

                        Dienstag, den 20. November 2018, um

11.30 Uhr,

 

                        im Saal 22 des

Justizzentrums Magdeburg,

 

                        Breiter Weg 203-206,

39104 Magdeburg

 

 

 

über die Klage des

Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt gegen das Ministerium für Arbeit, Soziales

und Integration des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen die Gemeinsame Kommission

des Landes Sachsen-Anhalt nach § 4 der Vereinbarung gemäß Artikel 14

Gesundheitsstrukturgesetz - GSG -. 

 

 

Mit der Klage will der

Landesrechnungshof die Einsichtnahme in Unterlagen über die Verwendung von

Fördermitteln der Krankenhausfinanzierung nach dem Investitionsprogramm des

Landes für die Haushaltsjahre 1995 bis 2014, Einzelfördermaßnahmen nach

Krankenhausplan Teil C, durchsetzen. Dabei handelt es sich um Mittel aus einem

Investitionszuschlag, der im Zeitraum zwischen 1995 und 2014 von den Benutzern

eines Krankenhauses (Patienten) oder ihren Kostenträgern (z. B. Krankenkassen) für

jeden Belegungstag zu entrichten war. Die Auswahl der Fördermaßnahmen obliegt einer

Gemeinsamen Kommission, die sich aus Vertretern des Landes Sachsen-Anhalt, der

Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Krankenkassen zusammensetzt. Insgesamt

wurden mit den Investitionszuschlägen Krankenhausinvestitionen in Höhe von über

550 Mio. ? finanziert.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg

hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Förderung von

Krankenhausinvestitionen durch die Gemeinsame Kommission sei keine Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Landes im Sinne von § 88 der Landeshaushaltsordnung

- LHO - und unterliege damit nicht der Prüfung durch den Landesrechnungshof.

Mit der hiergegen gerichteten Berufung verfolgt der Landesrechnungshof sein

Begehren weiter.

 

 

 

  

 

Aktenzeichen: 4 L 75/16

 

Vorinstanz: VG Magdeburg, 9

A 340/13 MD

 

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