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(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt Verwaltungsgericht Halle: Keine Ladenöffnung zum Ostermarkt in Halle am 7. April 2019
05.04.2019, Magdeburg – 2
- Oberverwaltungsgericht
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat
das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde der Stadt
Halle (Saale) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom
26. März 2019 zurückgewiesen. Gegen die Ladenöffnung am Sonntag, den 7. April 2019
hatte die Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Eilrechtsschutz
beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine Ladenöffnung nach
§ 7 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG
LSA) lägen nicht vor. Insbesondere sei kein besonderer Anlass für die Öffnung
gegeben. Das Verwaltungsgericht Halle hat der Stadt Halle (Saale) daraufhin untersagt,
die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte im Stadtzentrum von Halle am
7. April 2019 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen. Zur Begründung
hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die von der Stadt Halle
(Saale) gefertigte Prognose belege nicht hinreichend, dass der Ostermarkt als
anlassgebende Veranstaltung für die Öffnung der Verkaufsstellen mehr Besucher anlocken
werde als die Ladenöffnung in dem für die Öffnung geplanten Bereich der zentralen
Innenstadt von Halle.Die hiergegen gerichtete Beschwerde
der Stadt Halle (Saale) hatte keinen Erfolg. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht
ausgeführt, das Beschwerdevorbringen mache nicht plausibel, dass die Prognose
der Stadt Halle (Saale) hinsichtlich der Besucherströme, die durch die Verkaufsöffnung
einerseits und den Ostermarkt als besonderen Anlass andererseits ausgelöst würden,
schlüssig und vertretbar sei.
§ 7 Abs. 1 LÖffZeitG LSA lautet:Die Gemeinde kann erlauben, dass
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen
geöffnet werden. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag,
der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1.
und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen
Sonntag fällt.
OVG LSA, Beschluss vom 5. April
2019 ? 1 M 46/19VG Halle, Beschluss vom 26. März
2019 ? 3 B 32/19 HAL
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