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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt Verwaltungsgericht Halle: Keine Ladenöffnung zum Ostermarkt in Halle am 7. April 2019

05.04.2019, Magdeburg – 2

  • Oberverwaltungsgericht

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat

das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde der Stadt

Halle (Saale) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom

26. März 2019 zurückgewiesen. Gegen die Ladenöffnung am Sonntag, den 7. April 2019

hatte die Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Eilrechtsschutz

beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine Ladenöffnung nach

§ 7 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG

LSA) lägen nicht vor. Insbesondere sei kein besonderer Anlass für die Öffnung

gegeben. Das Verwaltungsgericht Halle hat der Stadt Halle (Saale) daraufhin untersagt,

die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte im Stadtzentrum von Halle am

7. April 2019 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen. Zur Begründung

hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die von der Stadt Halle

(Saale) gefertigte Prognose belege nicht hinreichend, dass der Ostermarkt als

anlassgebende Veranstaltung für die Öffnung der Verkaufsstellen mehr Besucher anlocken

werde als die Ladenöffnung in dem für die Öffnung geplanten Bereich der zentralen

Innenstadt von Halle.Die hiergegen gerichtete Beschwerde

der Stadt Halle (Saale) hatte keinen Erfolg. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht

ausgeführt, das Beschwerdevorbringen mache nicht plausibel, dass die Prognose

der Stadt Halle (Saale) hinsichtlich der Besucherströme, die durch die Verkaufsöffnung

einerseits und den Ostermarkt als besonderen Anlass andererseits ausgelöst würden,

schlüssig und vertretbar sei.  

 

 

§ 7 Abs. 1 LÖffZeitG LSA lautet:Die Gemeinde kann erlauben, dass

Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen

geöffnet werden. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag,

der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1.

und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen

Sonntag fällt.

 

OVG LSA, Beschluss vom 5. April

2019 ? 1 M 46/19VG Halle, Beschluss vom 26. März

2019 ? 3 B 32/19 HAL

 

 

 

 

 

 

 

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