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Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt legt Jahresbericht 2018 vor
17.05.2019, Magdeburg – 3
- Oberverwaltungsgericht
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes
Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2018
veröffentlicht. Der Bericht enthält neben einem Überblick über die aktuelle
Geschäftslage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt eine
Zusammenstellung wichtiger Entscheidungen, die im Jahr 2018 von öffentlichem
Interesse gewesen sind, sowie eine Vorschau auf Verfahren, die im Jahr 2019
entschieden werden sollen.
Das zurückliegende Jahr 2018 war für die
Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt erneut herausfordernd und
anspruchsvoll. Im Mittelpunkt standen wiederholt die Bewältigung der
zahlreichen neu eingegangenen Verfahren sowie der Abbau der bereits anhängigen
Altverfahren, insbesondere der seit dem Jahr 2015 aufgelaufenen Asylverfahren. Die
vor allem in den letzten beiden Geschäftsjahren festgestellten deutlichen
Verfahrenseingänge bei den Verwaltungsgerichten, insbesondere im Asylrecht, sind
zwar im Jahr 2018 rückläufig gewesen: Gingen im Jahr 2017 noch 10.161
Verfahren, davon 5.924 Asylverfahren (ca. 58%), bei den Verwaltungsgerichten
ein, wurden im Jahr 2018 insgesamt 6.336 Verfahren, davon 2.910 Asyl-Verfahren
(ca. 46%), registriert. Dies bedeutet einen Rückgang an Eingängen gegenüber dem
Vorjahr insgesamt um etwa 37%. Allein bei den Asylverfahren ist ein Rückgang
von ca. 51% zu verzeichnen.
Auch wenn die Eingangszahlen bei den allgemeinen Verfahren -
leicht - und im Asylrecht - spürbar - zurückgegangen sind, kann aufgrund der
nach wie vor hohen Bestände bei den Verwaltungsgerichten (insgesamt 6.075
Verfahren, davon 3.012 offene Asylverfahren) als Folge der erheblichen
Asyl-Eingangszahlen vor allem in den Jahren 2016 und 2017 und einer zu keiner
Zeit auskömmlichen Personalausstattung von einer Entlastung der
Verwaltungsgerichte keinesfalls die Rede sein.
Es sei daher, so der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, auch
weiterhin ein besonderes Augenmerk auf eine auskömmliche Ausstattung der beiden
Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichtes
des Landes Sachsen-Anhalt mit Richterinnen und Richtern sowie mit dem
erforderlichen nicht-richterlichen Personal zu legen. Mit Unterstützung des
Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt sei
insoweit ein wichtiger und wesentlicher Sprung nach vorn gelungen. Diesen Weg gelte
es nunmehr aber konsequent wie nachhaltig voranzuschreiten.
Der vollständige Geschäftsbericht für das Jahr 2018 wie auch
die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des
Oberverwaltungsgerichts www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte
abgerufen werden.
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