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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
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Ehemaliger Bürgermeister der Stadt Landsberg unterliegt auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
07.08.2019, Magdeburg – 6
- Oberverwaltungsgericht
Das
Verwaltungsgericht Halle hatte mit Urteilen vom 27. März 2019 entschieden, dass
die Kommunalaufsichtsbehörde den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Landsberg
zu Recht zum Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen in Höhe
von insgesamt 66.944,31 EUR heranziehen durfte.
Hintergrund
der Verfahren ist die Auszahlung von rechtlich unzulässigen Erfolgsprämien an
Mitarbeiter auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sowie die Minderung von Kaufpreisen
für mehrere veräußerte Grundstücke, indem bei der Vorbereitung des Beschlusses des
Gemeinderates zur Veräußerung der Grundstücke von den für die Flurstücke
geltenden Bodenrichtwerten abgewichen wurde. Das Verwaltungsgericht bestätigte
die Heranziehung des Bürgermeisters zum Schadensersatz. Rechtsgrundlage sei §
48 Satz 1 BeamtStG, wonach Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die
ihnen obliegenden Pflichten verletzten, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie
wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen haben. Zur Pflicht
des Beamten gehöre es, rechtmäßig zu handeln, wofür er die volle persönliche
Verantwortung trage. Mit seinen Anträgen auf Zulassung der Berufung hat der
ehemalige Bürgermeister u. a. ernstliche Zweifel an diesen Entscheidungen sowie
Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts geltend gemacht. Dem ist der 1. Senat
des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschlüssen vom 31.
Juli 2019 nicht gefolgt und hat damit sowohl dessen Dienstpflichtverletzungen als
auch die daran anknüpfende Schadensersatzpflicht bestätigt.
Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle
rechtskräftig.
VG Halle,
Urteile vom 27. März 2019 ? 5 A 591/16 HAL, 5 A 611/17 HAL und 5 A 677/17 HAL
OVG LSA,
Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 1 L 68/19, 1 L 69/19 und 1 L 70/19
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