Menu
menu

Kontakt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

Ehemaliger Bürgermeister der Stadt Landsberg unterliegt auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg

07.08.2019, Magdeburg – 6

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

 

Das

Verwaltungsgericht Halle hatte mit Urteilen vom 27. März 2019 entschieden, dass

die Kommunalaufsichtsbehörde den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Landsberg

zu Recht zum Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen in Höhe

von insgesamt 66.944,31 EUR heranziehen durfte.

 

Hintergrund

der Verfahren ist die Auszahlung von rechtlich unzulässigen Erfolgsprämien an

Mitarbeiter auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sowie die Minderung von Kaufpreisen

für mehrere veräußerte Grundstücke, indem bei der  Vorbereitung des Beschlusses des

Gemeinderates zur Veräußerung der Grundstücke von den für die Flurstücke

geltenden Bodenrichtwerten abgewichen wurde. Das Verwaltungsgericht bestätigte

die Heranziehung des Bürgermeisters zum Schadensersatz. Rechtsgrundlage sei §

48 Satz 1 BeamtStG, wonach Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die

ihnen obliegenden Pflichten verletzten, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie

wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen haben. Zur Pflicht

des Beamten gehöre es, rechtmäßig zu handeln, wofür er die volle persönliche

Verantwortung trage.  Mit seinen Anträgen auf Zulassung der Berufung hat der

ehemalige Bürgermeister u. a. ernstliche Zweifel an diesen Entscheidungen sowie

Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts geltend gemacht. Dem ist der 1. Senat

des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschlüssen vom 31.

Juli 2019 nicht gefolgt und hat damit sowohl dessen Dienstpflichtverletzungen als

auch die daran anknüpfende Schadensersatzpflicht bestätigt.

 

 

 

Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle

rechtskräftig.

 

 VG Halle,

Urteile vom 27. März 2019 ? 5 A 591/16 HAL, 5 A 611/17 HAL und 5 A 677/17 HAL

 

OVG LSA,

Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 1 L 68/19, 1 L 69/19 und 1 L 70/19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de