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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

Startschuss für das elektronische Anwaltspostfach in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt fällt am 1. Januar 2020

20.11.2019, Magdeburg – 8

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. September 2018 das

besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen. Dieses

System ermöglicht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs eine gesicherte

elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten und ist

spätestens ab 1. Januar 2022 flächendeckend für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

verpflichtend. Das spart Papier, Tinte und Porto - aber vor allem Zeit!

 

 

 

Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes

Sachsen-Anhalt werden bereits ab dem 1. Januar 2020 von der vom Gesetzgeber

eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, gerichtliche Dokumente an

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte proaktiv in elektronischer Form über das

besondere elektronische Anwaltspostfach zuzustellen bzw. zu versenden. Insoweit

ist zu beachten, dass ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Nachfrage jegliche

Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA geführt wird und auch

Zustellungen über das beA vorgenommen werden, unabhängig davon, ob die

betreffenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr beA bereits zum Versenden

eigener Dokumente nutzen.

 

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