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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

Präsident des Oberverwaltungsgerichts stellt deutlich angestiegene Verfahrenslaufzeiten und einen Stillstand beim Abbau von Beständen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen- Anhalt fest

26.02.2020, Magdeburg – 1

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Oliver Becker

zeigt sich in seinem heute veröffentlichten Jahresbericht für das Geschäftsjahr

2019 besorgt über die Situation der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes

Sachsen-Anhalt. Die Hoffnung, bundesweit rückläufige Asylanträge würden für einen

Abbau der in den letzten Jahren aufgebauten Verfahrensbestände und wieder

angemessene Verfahrenslaufzeiten bei den Verwaltungsgerichten sorgen, um den

Rechtsschutzsuchenden zeitnah Gewissheit über die Erfolgsaussichten ihrer

Verfahren zu geben, hätten sich nicht erfüllt. Im Gegenteil:

 

 

 

Trotz hohen persönlichen Einsatzes der Richterschaft und

des nichtrichterlichen Dienstes sei der Abbau der Verfahren gegen Mitte des

Jahres 2019 nahezu zum Stillstand gekommen. Ende 2019 waren noch ca. 2.400

Asylverfahren und ca. 3.000 allgemeine Verfahren bei den Verwaltungsgerichten

anhängig. Der Anteil der länger als ein oder gar zwei Jahre anhängigen

Verfahren sei im Vergleich zu allen anderen Gerichtsbarkeiten - nach der

Sozialgerichtsbarkeit - inzwischen der zweithöchste. Die Verfahrensdauer ist inzwischen

auf durchschnittlich ca. 16 Monate (Asylklagen) bzw. ca. 15 Monate (allgemeine

Klageverfahren) angestiegen.

 

 

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts sieht die

Hauptursache hierfür in der seit Mitte des Jahres 2019 durch das Ministerium

für Justiz und Gleichstellung praktizierten ständigen Personalrotation, die ein

geordnetes und erfolgreiches Abarbeiten der anhängigen und neu eingehenden Verfahren

erheblich behindere. Mit Blick auf die kommenden Pensionierungswellen gelte es zudem

dafür Sorge zu tragen, dass durch einen dauerhaften Verbleib von

Proberichterinnen und Proberichtern durch deren rechtzeitige Verplanung in der

Verwaltungsgerichtsbarkeit die Leistungsfähigkeit zukunftssicher gestaltet werde.

 

 

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