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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Eilantrag einer Stadt gegen die Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen Großanlage stattgegeben.

01.09.2020, Halle (Saale) – 10/2020

  • Verwaltungsgericht Halle

In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle wandte sich die Stadt Merseburg gegen die Genehmigung einer Klärschlammtrocknungs- und Verbrennungsanlage, die unter anderem auf ihrem Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 3500 qm und bis zu 25m hohen Gebäuden errichtet werden sollte. Das Landesverwaltungsamt hatte der Betreiberin die Errichtung der Anlage im Außenbereich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Merseburg genehmigt und zuvor das von der Stadt Merseburg verweigerte gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

 

Das Eilverfahren gegen die Genehmigung der Anlage war erfolgreich, weil die erteilte Genehmigung zur Überzeugung des Gerichts rechtswidrig in die Planungshoheit der Stadt Merseburg eingreife und die Stadt deshalb zu Recht ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben versagt haben dürfte. Die geplante Klärschlammtrocknungs- und Verbrennungsanlage sei im Außenbereich der Antragstellerin nicht zulässig. Im Außenbereich dürften regelmäßig typisch landwirtschaftliche Vorhaben errichtet werden, weil es Zweck des Außenbereiches sei, der Land- und Forstwirtschaft und die Erholung der Allgemeinheit zu dienen. Der Außenbereich sei deshalb vor wesensfremder Nutzung zu bewahren. Die geplante Anlage sei von ihrer Eigenart und ihrer Größe indes vielmehr in einem Industriegebiet zu errichten und zu betreiben. Sie sei als gewerbe- bzw. industrietypisch zu qualifizieren. So sei beispielsweise mit einem täglichen Zufahrts- und Abgangsverkehr von ca. 30 LKW sowie Geruchsemmissionen zu rechnen. Die Errichtung und das Betreiben der Anlage verstoße auch gegen öffentliche Belange, weil es die Eigenart der Landschaft beeinträchtige, die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lasse sowie der Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspreche.

 

Der Beschluss ist anfechtbar.

 

VG Halle, Beschluss vom 26. August 2020 – 8 B 147/20 HAL -.

 

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