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(VG HAL) Gemeinden müssen Straßenausbaubeiträge erheben
Runderlass des Innenministers gibt keine Ermächtigung zum Beitragsverzicht

19.08.2004, Halle (Saale) – 4

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/04

 

Halle, den 19. August 2004

 

(VG HAL) Gemeinden müssen Straßenausbaubeiträge erheben

Runderlass des Innenministers gibt keine Ermächtigung zum Beitragsverzicht

Das Verwaltungsgericht Halle erklärte jetzt in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Satzung der Stadt L. über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für unwirksam. Diese sah vor, auch für solche Grundstücke wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben, bei denen in der Zeit vom 15. Juni 1991 bis zum 19. Juni 1996 Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt wurden. Darin liege eine nach dem Kommunalabgabengesetz unzulässige Doppelbelastung der Grundstückseigentümer, die bezüglich dieser Baumaßnahmen bereits der einmaligen Beitragspflicht unterliegen.

Die Stadt - so das Gericht - könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, eine solche Doppelbelastung liege tatsächlich nicht vor, weil der Stadtrat auf die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge für in diesem Zeitraum durchgeführte Baumaßnahmen verzichtet habe. Denn ein solcher Verzicht verstoße nach ständiger Rechtsprechung gegen den Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung und sei deswegen rechtswidrig. Daran ändere auch der von der Stadt L. ins Feld geführte Runderlass des Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 2002 nichts. Dieser Erlass betreffe die Frage, ob gegen einen solchen Verzicht kommunalaufsichtlich einzuschreiten sei, berühre aber nicht die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden auch für diesen Zeitraum (einmalige) Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Daniel Asche

stellv. Pressesprecher

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