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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Asylverfahren eines syrischen Staatsangehörigen

13.12.2016, Halle (Saale) – 3

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat über die Klage eines

syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung 

der Flüchtlingseigenschaft entschieden.

 

Die Beklagte erkannte dem Kläger lediglich den subsidiären

Schutzstatus zu und führte aus, dass die Voraussetzungen der Zuerkennung der

Flüchtlingseigenschaft nicht vorlägen. Das Verwaltungsgericht hat die

Entscheidung der Beklagten bestätigt.

 

Bei syrischen Staatsangehörigen, die unverfolgt aus Syrien

ausgereist sind, sei nach den zugrunde zu legenden Erkenntnismitteln eine

(drohende) persönliche Verfolgung des Klägers bei einer Rückkehr nach Syrien

allein aus dem Umstand der illegalen Ausreise und der Beantragung von Asyl bzw.

internationalem Schutz in der Bundesrepublik Deutschland nicht festzustellen.

Zwar könne es bei oppositionsnahen Aktivitäten oder einem nicht abgeleisteten

Militärdienst zu Übergriffen oder Sanktionen kommen. Es lägen aber keine

Erkenntnisse dafür vor, dass es allein aufgrund eines vorausgegangenen

Auslandsaufenthaltes zu Verfolgungsmaßnahmen gekommen sei.

 

VG Halle, Urteil vom 25. November 2016 ? 3 A 169/16

HALNicola BausPressesprecherin

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