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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Zur gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde Bülzig, der Verwaltungsgemeinschaft "Elbaue-Fläming" beizutreten

20.12.2004, Halle (Saale) – 3

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 4. Kammer des

Verwaltungsgerichts Dessau hat am Freitag, 17. Dezember 2004, in einem

Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches der Gemeinde Bülzig

gegen eine auf § 137 Gemeindeordnung - GO - gestützte Anordnung des Landkreises

Wittenberg wieder hergestellt. Der Landkreis hatte unter Ausspruch des

Sofortvollzuges angeordnet, dass die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung

nachkommt, nach §§ 76 und 76a GO mit Wirkung vom 1. Januar 2005 einer

Verwaltungsgemeinschaft beizutreten und einen genehmigungsfähigen

Beitrittsbeschluss bis zum 14. Dezember 2004 zu fassen.

 

Den Beschluss hat die

Kammer im Wesentlichen damit begründet, dass eine gesetzliche Pflicht der

Gemeinde, einer bzw. einer bestimmten Verwaltungsgemeinschaft beizutreten,

nicht bestehe. Insbesondere die §§ 76 und 76a GO verpflichten die Gemeinden

nicht unmittelbar zu einem Beitritt, sondern bildeten lediglich die

Rechtsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen, mit denen u.a. die

zwangsweise Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vorgenommen

werden dürfe.

 

Etwas anderes ergäbe

sich daher auch nicht aus der Zuordnung der Gemeinde Bülzig zur

Verwaltungsgemeinschaft "Elbaue-Fläming" auf der Grundlage der nach §

76 Abs. 1a GO erlassenen "Zweiten Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden

zu Verwaltungsgemeinschaften" vom 10. Dezember 2004, die am 1. Januar 2005

in Kraft tritt. Durch diese Verordnung - über deren Rechtmäßigkeit in diesem

Rechtsstreit nicht zu entscheiden war - würde im Ergebnis die Rechtslage

hergestellt, die der Landkreis mit seiner Anordnung verfolge.

 

Der Landkreis kann

gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg

erheben.

 

Verwaltungsgericht

Dessau,

Beschluss vom 17. Dezember 2004 ? Az. 4 B 615/04 DE ?

 

Schneider, Christine

Pressesprecherin

 

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